19.11.2024 - 14 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt die Befreiung von der Aufstellungsverpflichtung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 116a Abs. 2 GO NRW fest und beauftragt die Verwaltung, den Verzicht der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 44

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1508&TOLFDNR=1000937&selfaction=print