19.11.2024 - 6 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Dr. Fadavian erläutert die Vorlage.

 

Herr Verhoolen teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde,  um einen möglichen finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden. Da man die Aufkommensneutralität betragsmäßig zurzeit nicht abschätzen könne, müsse im Jahr 2026 eine erneute Überprüfung der Hebesätze erfolgen.

 

Herr Gronowski teilt mit, dass seine Fraktion eine Befragung von 63 Haushalten durchgeführt habe. Wenn die neuen Hebesätze so angewandt würden, bedeute dies

für 3 Haushaushalte eine Ersparnis von bis zu 5%,

für 15 Haushalte eine Mehrbelastung von etwas über 10% und

für 45 Haushalte eine Mehrbelastung von mehr als 20%.

Die höchste Mehrbelastung belaufe sich auf mehr als 34%.

Dies sollte auch Berücksichtigung finden und kündigt an, dass man sich gegen den Beschluss aussprechen werde.

 

Herr Barth sei der Auffassung, dass die Grundsteuerreform u.a. die Verwaltung ins Chaos stürzen würde. Er verweist auf die unterschiedlichen Rechtsgutachten und macht deutlich, dass auch nach dem Gutachten, welches von keinem Klagerisiko ausgehe, bei der Umsetzung dennoch ein solches bestehe. Man solle die Eigentümer nicht übermäßig belasten und kündigt die Ablehnung des Beschlussvorschlages an.

 

Herr Dautzenberg teilt für die FDP-Fraktion mit, dass keine Aufkommensneutralität erreicht werde, sondern Mehreinnahmen von über 200.000 EUR erzielt würden. Weiterhin wird ausgeführt, dass dies nicht unerheblich seien. Man könne die Hebesätze so anpassen, dass diese wirklich aufkommensneutral sei. Der Hebesatz der Grundsteuer B würde dann bei 718% liegen. Sie lehnen daher den Beschlussvorschlag ab.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian verweist als Grundlage auf ein Gerichtsurteil, wonach bisher  Daten von 1964 verwendet würden und es daher zu einer Grundsteuerreform gekommen sei. Die Kommunen hätten nicht die Möglichkeit einer Enthaltung. Sie stünden vor der Entscheidung, ob sie differenzierte Hebesätze einführen. Dies würde neben dem Klagerisiko zugleich auch ein Einnahmenrisiko bedeuten. Das Land NRW habe einen aufkommensneutralen Hebesatz ermittelt. Daran sollte man sich orientieren.

 

Frau Havertz führt aus, dass die Aufkommensneutralität nicht für jeden Hausbesitzer den gleichen Betrag bedeute, sondern dass die Thematik in Gänze aufkommensneutral sei. Die Verwaltung könne nicht beeinflussen, wann es für Hausbesitzer teurer werde. Dies habe mit der Erklärung zu tun, die den Finanzbehörden zugesandt worden sei. Die Verwaltung läge mit den Hebesätzen ca. 2,8% über dem aufkommensneutralen Betrag. Dies stelle keine signifikante Abweichung dar und könne auch aufgrund von Rundungsdifferenzen entstanden sein. Dies müsse im kommenden Jahr evaluiert werden.

 

Herr Dr. Fasel teilt für die Grünen-Fraktion mit, dass die Verwaltung eine Empfehlung des Finanzministeriums NRW zu folgen habe. Die Stadt gehe aus dieser Angelegenheit weder als Gewinner noch als Verlierer heraus. Es sei ein Nullsummenspiel. Wenn man den einzelnen Fall betrachte, gebe es Gewinner und Verlierer. Ob es tatsächlich im Laufe der Zeit zu Mehreinnahmen komme, bleibe abzuwarten.

 

Herr Knehaus gibt zu bedenken, dass bei einer Beibehaltung der alten Hebesätze die Stadt Mindereinnahmen i.H.v rund 1,5 Mio. Euro zu verzeichnen hätte. Dieser Betrag müsste an anderer Stelle eingespart werden.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian stellt fest, dass Einigkeit im Rat darüber bestehe, dass niemand diesen Schritt gerne tue. Man sollte so abstimmen, wie es die Verwaltungsvorlage vorsehe, um ein Rechtsrisiko von der Stadt abzuwenden. Die vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen Hebesätze seien eine solide Faktenbasis.

 

Herr Bock fragt, ob man das Wort „aufkommensneutral“ aus dem Beschlussvorschlag streichen könne.

 

Herr Knehaus erwidert, dass dies nicht erfolgen soll, da das genau das sei, was das Land vorgebe.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian weist darauf hin, dass das Land NRW den Kommunen den aufkommensneutralen Hebesatz mitteile. Dies sollte auch so dargestellt werden.

Er stellt anschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.            

    

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die für die Stadt Herzogenrath im Rahmen der Grundsteuerreform vom Finanzministerium NRW als aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze mitgeteilten Sätze ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A mit 506 % und für die Grundsteuer B mit 733 %. Er beschließt zudem die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung über Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Herzogenrath für das Kalenderjahr 2025.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      27  

Nein-Stimmen:  16 

Enthaltungen: 1 

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Anlagen zur Vorlage