19.11.2024 - 7 Hundesteuersatzung der Stadt Herzogenrath ab de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Havertz beantwortet die unter TOP 2 gestellten Fragen. Die Hundesteuer sei eine alte Steuer und eine der wenigen Steuern, die den Kommunen zur Verfügung stehe. Diese Steuer habe u.a. eine Lenkungsfunktion. Die Anpassung der Hundesteuer sei im Rahmen der Konsolidierungsvorschläge beschlossen worden. Grundlage dieser Anpassung seien die Durchschnittswerte des Landes NRW gewesen. Die im Rahmen der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vorgetragenen Änderungswünsche flossen in die heute vorgelegte Satzung ein.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian teilt mit, dass im Rat großes Verständnis für die herrsche, die Steuern zahlten. Es müsse auf alle Fälle ein Haushaltssicherungskonzept vermieden werden. Er verweist auf Gegenleistungen für die Hundesteuer, wie z.B. die Hundefreilaufwiesen. Zudem verweist er auf den Gleichheitsgrundsatz, der auch für die Hundesteuer gelte. In Herzogenrath seien zwischen 52 und 78 Listenhunde gemeldet. Davon hätten ca. 1/5 Hunde einen Wesenstest. Die Lenkungsfunktion bestehe darin, dass ein Wesenstest eingeholt werden solle.

 

Herr Verhoolen beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian schlägt vor, zunächst die Stellungnahmen der Fraktionen abzuwarten. Hiergegen wird kein Widerspruch erhoben.   

 

Die Grünen-Fraktion weist darauf hin, dass seit über 10 Jahren keine Erhöhung der Hundesteuer erfolgt sei. Es seien weitere Ausnahmen in der neuen Satzung vorgesehen. Herr Reinartz fragt, ob es eine Regelung zum Bestandsschutz geben könne und bittet um Mitteilung in der nächsten Ratssitzung. 

 

Die UBL-Fraktion weist darauf hin, dass kein Ratsmitglied gerne Steuern erhöhe. Man verweist auf die Beratungen zu den Konsolidierungsvorschlägen, in denen keine Beträge genannt worden seien. Die nun hier aufgeführten Beträge seien viel zu hoch, mit Ausnahme der Beträge für „normale“ Hunde. Die Erhöhung für die Listenhunde werde nicht mitgetragen.

 

Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass der beste Freund des Menschen für eine Erhöhung der Hundesteuer herhalten solle, um den städtischen Haushalt gerade zu rücken. Die Erhöhung aller Hundesteuersätze werde abgelehnt; mit Ausnahme der Absenkung des Hundesteuersatzes bei Vorlage eines Wesenstests. Er schlägt folgende Änderung des Beschussvorschlages vor: “Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die der Vorlage beigefügte Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Herzogenrath vom 19.11.2024 einschließlich des § 2 Abs. 5 sowie der §§ 3 und 5. Darüber hinaus lehnt der Rat der Stadt Herzogenrath die in der Neufassung der Hundesteuersatzung den aufgeführten § 2 Abs. 1 und 2 ab.“

 

Herr Fischer kündigt die Ablehnung an und begründet dies mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten.

 

Die FDP-Fraktion sei der Auffassung, dass es nicht um die Lenkungsfunktion ginge, sondern nur um die Beschaffung neuer Finanzmittel und verweist auf andere Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung.

 

Die SPD-Fraktion verweist auf ihren gemeinsamen mit der Grünen-Fraktion und der UBL-Fraktion eingereichten Vorschlag zu den neuen Beträgen für „normale“ Hunde. Es handele sich um maßvolle Erhöhungen. Den einfachen Steuersatz müssten Listenhunde dann bezahlen, wenn ein Wesenstest vorgelegt werde.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian unterbricht die Sitzung um 19.24 Uhr.

 

Um 19.36 Uhr setzt Bürgermeister Dr. Fadavian die Sitzung fort.

 

Herr Verhoolen beantragt die Rücknahme der 10% Beitragserhöhung für Listenhunde.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian schlägt vor, über einzelne Paragrafen abzustimmen und anschließend über die restlichen Regelungen der Hundesteuersatzung. Man könne aber auch über die Satzung mit den Änderungen in Gänze abstimmen lassen.

 

Von Seiten des Rates wird gewünscht, dass einzeln über die Paragrafen abgestimmt werden soll.

 

Zunächst lässt Bürgermeister Dr. Fadavian über folgenden § 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung abstimmen:

 

§2

Steuermaßstab und Steuersatz

  1.             Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde. Sie beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

a) ein Hund gehalten wird    110,00 Euro,

b) zwei Hunde gehalten werden               125,00 Euro je Hund,

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden  140,00 Euro je Hund.

 

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine

Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt dem oben aufgeführten § 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung zu.   

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28 (SPD, Grüne, UBL 2 Mitglieder, ein fraktionsloses Mitglied, Bürgermeis-

                                 ter) 

Nein-Stimmen:   4 (FDP, ein fraktionsloses Mitglied) 

Enthaltungen: 11 (CDU, 1 UBL Mitglied)

 

Bürgermeister Dr. Fadavian weist darauf hin, dass die in §2 Abs. 2 der Hundesteuersatzung genannten Beträge nicht erhöht würden. Somit sei eine Abstimmung über den Abs. 2 nicht erforderlich.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Dr. Fadavian über den folgenden § 2 Abs. 5 der Hundesteuersatzung abstimmen.

 

                                                                      § 2

Steuermaßstab und Steuersatz

 

  1.                Soweit für Hunde nach Abs. 3 eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz zugelassen wird, kann auf Antrag ab dem ersten auf die Antragstellung folgenden Monats die Festsetzung der Steuer mit dem Steuersatz nach Abs. 1 erfolgen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt dem oben aufgeführten § 2 Abs. 5 der Hundesteuersatzung zu.   

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 44 (einstimmig) 

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:        0

 

 

Abschließend stellt Bürgermeister Dr. Fadavian die Hundesteuersatzung in Gänze mit den zuvor beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Hundesteuersatzung der Stadt in Gänze einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen. Diese Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28 (SPD, Grüne, UBL 2 Mitglieder, ein fraktionsloses Mitglied, Bürgermeis-

                                 ter) 

Nein-Stimmen:   4 (FDP, ein fraktionsloses Mitglied) 

Enthaltungen: 11 (CDU, 1 UBL Mitglied)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1508&TOLFDNR=1001182&selfaction=print