28.11.2024 - 3 Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW in Verbindung m...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
- Datum:
- Do., 28.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Saremba, SPD Fraktion, schlägt in Kooperation mit der Fraktion B90/ DIE GRÜNEN vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: Die ersten beiden Abschnitte komplett streichen und wie folgt zu ersetzen:
Der AMT beschließt, dass die Friedhofsatzung dahingehend geändert wird, dass zunächst für ein Jahr die Mitnahme von Hunden an einer kurzen Leine zum Besuch eines Grabes gestattet ist. Die Verwaltung stellt sicher, dass auf den Friedhöfen Behältnisse zur Abgabe der Hinterlassenschaften der Hunde installiert werden. Nach Ablauf dieses Versuchsjahres erstattet die Verwaltung dem Ausschuss einen Bericht. Die Entscheidung ist den Antragsstellern mitzuteilen.
Herr Pontzen, FDP- Fraktion, stimmt dem Vorschlag der SPD- und B90/ DIE GRÜNEN-Fraktionen zu.
Herr Hardt, UBL- Fraktion stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu, er regt jedoch an die Formulierung „kurze Leine“ gegen „2 Meter- Leine“ zu tauschen, damit die Regelung für die BürgerInnen eindeutiger ist.
Herr Spiertz, CDU- Fraktion, stimmt der Änderung des Beschlussvorschlages ebenfalls zu.
Herr Verholen, SPD- Fraktion, erläutert, dass die Begrifflichkeit kurze Leine bewusst gewählt wurde, um den Vollzugkräften die Prüfung zu vereinfachen.
Herr Hardt, UBL- Fraktion, bekräftigt, dass eine Normierung der kurzen Leine es nach seiner Auffassung für alle klarer macht.
Herr Pontzen, FDP- Fraktion, stellt klar, dass man den BürgerInnen Eigenverantwortung zutrauen und sich nicht an bürokratischen Kleinigkeiten aufreiben sollte.
Herr Fürpeil lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und B90/ DIE GRÜNEN abstimmen.
Beschluss
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Bürgeranregung zu Kenntnis.
Der AMT beschließt, dass die Friedhofsatzung dahingehend geändert wird, dass zunächst für ein Jahr die Mitnahme von Hunden an einer kurzen Leine zum Besuch eines Grabes gestattet ist. Die Verwaltung stellt sicher, dass auf den Friedhöfen Behältnisse zur Abgabe der Hinterlassenschaften der Hunde installiert werden. Nach Ablauf dieses Versuchsjahres erstattet die Verwaltung dem Ausschuss einen Bericht. Die Entscheidung ist den Antragsstellern mitzuteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602,6 kB
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