10.12.2024 - 13 Erlass einer Vorkaufrechtssatzung gemäß § 25 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gronowski bittet um eine redaktionelle Änderung in Anlage 1. Die Ebertstraße befinde sich nicht in Herzogenrath-Mitte, sondern in Herzogenrath-Kohlscheid.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts „Ebertstraße“ nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Der Geltungsbereich ist kartographisch bestimmt und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 45

Nein-Stimmen: ---

Enthaltungen: ---

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1519&TOLFDNR=1001307&selfaction=print