19.03.2024 - 9 Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, Herr Ebert, berichtet über die Vorberatung und teilt mit, dass der Ausschuss einstimmig dem Stadtrat empfiehlt, die Vorkaufsrechtssatzung zu beschließen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts „Weberstraße“ nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung ist kartographisch bestimmt und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 45 

Nein- Stimmen:   0  

Enthaltungen:   0 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1528&TOLFDNR=25496&selfaction=print