27.01.2009 - 5 Konjunkturpaket II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 27.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
V/2009/032 Konjunkturpaket II
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch erklärt, dass der Beschluss des Konjunkturpaketes II auch Auswirkungen auf die Haushaltsplanberatungen der Stadt haben wird. Dabei verweist er insbesondere auf den Entwurf der Bundesregierung „Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder“ vom 26. Januar 2009, § 4 Anl. 2, S.6 der auf „die Finanzierung von Investitionsvorhaben abstellt, deren Gesamtfinanzierung nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sind“.
Da zum Zeitpunkt der Beratungen des Haushaltsplanes im Haupt- und Finanzausschusses die genauen Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Beschluss des Konjunkturpaketes II, nicht bekannt sind, schlägt die Verwaltung vor, den Haushaltsplanentwurf wie vorgelegt zu beraten.
Stadtverordneter Billmann stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Ggfls. müssen Ideen und Lösungen entwickelt werden, um den Anforderungen des Konjunkturpaketes gerecht zu werden.
Stadtverordneter Neitzke plädiert für Einigkeit im Stadtrat. Dabei sollte das Konjunkturpaket kein Streitpunkt sein. Zwischen den Fraktionen sollte Konsens herrschen, letztendlich das Beste für Herzogenrath herauszuholen. Deshalb sollte man gemeinsam auf die Abgeordneten im Bundestag versuchen einzuwirken, um Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren für das Paket zu realisieren.
Der Bürgermeister unterstützt dieses Ansinnen.
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Zähringer informiert:
- Die Verwaltungsvorlage wurde am Freitag Nachmittag abgestimmt und wurde für die Sitzung nochmals tagesaktuell ergänzt;
- Die Haushaltsberatungen bleiben zunächst hiervon unberührt;
- Es wurde eine hausinterne Arbeitsgruppe installiert, um die Vorgaben des Kabinettsbeschlusses schnell und seriös umzusetzen.
Beschluss
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt – auf der Basis dann bekannter detaillierter Förderrichtlinien auf Landesebene – ein Maßnahmenpaket für Investitions- und Sanierungsprojekte für den Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2010 (Förderzeitraum) vorzulegen.
Zur Vermeidung eines möglicherweise hieraus entstehenden zeitaufwendigen Nachtragsverfahrens für die Haushaltssatzung 2009 beschließt der Stadtrat eine Änderung des § 9 der Haushaltssatzung „Regelungen zur flexiblen Haushaltsführung“, hier Abschnitt 5. Nachtragssatzung/Nachtragshaushalt, wie folgt:
Eine Nachtragssatzung ist unverzüglich aufzustellen, wenn
.....
3. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen in Einzahlung und Auszahlung saldiert den Gesamtbetrag von 1.000.000 € übersteigen (Sonderregelung zum Konjunkturpaket II).
Anlagen zur Vorlage
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