03.02.2009 - 16 Bebauungsplan III/39 "Gewerbegebiet Merkstein-S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Billmann trägt vor, dass der Bebauungsplan III/39 an Klarheit gewinne und es gut sei, dass die Bedenken der Bürger von der Paul-Leitner-Straße berücksichtigt werden.

 

Auch Herr Barth erachtet es als positiv, dass die Bedenken der Bürger in diesem Gewerbegebiet ausgeräumt werden. Er stellt die Frage, ob die nun auf 12,50 m festgelegten Firsthöhe die Gesamthöhe mit oder ohne Werbeanlagen bedeute.

 

Herr Staron antwortet, dass die Gesamthöhe auf 12,50 m Firsthöhe inklusive Werbeanlagen festgesetzt werde. Die Aussage der Festsetzung unter Punkt 1.1.4 sei missverständlich und werde dahingehend geändert, dass die in Spiegelschrift stehende Festsetzung “mit Ausnahme der Werbeanlagen“ gestrichen werde.

 

Herr Dr. Helbig trägt vor, dass die weißen Rückwände der Fachmärkte von Ritzerfeld aus gesehen kein städtebauliches Highlight bedeuten. Er schlägt vor, die Wände mit einer Begrünung zu versehen. Er kritisiert die aufdringliche orangene Farbe des Baumarktes und bittet die Verwaltung, ein Gespräch mit den Bauherren bezüglich der Änderung dieser Farbe zu führen. Er möchte wissen, warum der im nordwestlichen Teil vorgesehene Fuß- und Radweg geteert worden sei.

 

Herr Staron antwortet, dass die Asphaltierung des Fuß- und Radweges als fußläufige Verbindung zu dem hinteren Wirtschaftsweg bereits von Beginn an geplant gewesen sei.

Bezüglich einer möglichen Änderung der Farbwahl des Baumarktes sagt er ein Gespräch mit den Bauherren zu. Da der Baumarkt ein internationaler Konzern sei und sich einheitlich darstelle, rechne er jedoch nicht damit, dass die Farbgebung geändert werde.

Darüber hinaus teilt er mit, dass die Stadt derzeit überlege, Gespräche mit den Fachmarkteigentümern zu führen, die rückwärtigen Bereiche ihrer Märkte zu begrünen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

  1. die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes III/39 "Gewerbegebiet Merkstein-Süd" gem. § 214 BauGB

              2.              die Festsetzung der max. Gebäudehöhe auf 7,5 m im ausgewiesenen Gewerbegebiet zwischen Wall und neuer Erschließungsstraße Nordsternpark und auf 12,5 m im übrigen ausgewiesenen Gewerbegebiet

                            3.              die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              Einstimmig

Nein- Stimmen:              --

Enthaltungen:              --

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Anlagen zur Vorlage