10.02.2009 - 12 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Die Mitteilung über den Beratungsstand wird zur Sitzung des Stadtrates nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Billmann betont die Bemühungen der Kooperation CDU/Bündnis90/Die Grünen im Bereich „Honigmannstraße“ gemeinsam mit der Verwaltung Ordnung zu schaffen und damit u.a. auch Handwerksbetrieben die Möglichkeit der Ansiedlung zu geben.
Stadtverordneter Moschel fragt an, ob der Rechtstreit der Stadt gegen den Einspruch eines Investors gegen einen Verbrauchermarkt Aussicht auf Erfolg hat. Bürgermeister von den Driesch bejaht dies aufgrund hierzu geführter Vorgespräche. Um Fehlentwicklungen zu verhindern, sollte das dennoch realistisch bestehende Prozessrisiko auf jeden Fall eingegangen werden.
Stadtverordneter Bock hält den Rechtstreit für verspätet und weist auf das Kostenrisiko hin, da der Ausgang ungewiss sei
Stadtverordneter Dr. Fleckenstein teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt.
Beschluss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/60 “Honigmannstraße“ die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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407 kB
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