12.03.2009 - 16 Aufgaben und Konzeption Streetwork
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 12.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Eingangs stellt Frau Fink fest, dass nach ihrer Auffassung Frau Gehlich eine sehr gute Arbeit leiste. Für sie stelle sich allerdings die Frage, ob es notwendig und sinnvoll sei, dass Frau Gehlich gerade während der Sommerferien eine zweiwöchige Ferienmaßnahme anbiete und von daher vor Ort nicht präsent sein könne. Mobile Jugendarbeit sei grundlegend Beziehungsarbeit. Zudem sei der Zuschnitt des Stadtgebietes unter dem Gesichtspunkt der regelmäßigen Präsenz ohnehin schwierig. Eine zweiwöchige Abwesenheit der Streetworkerin in den Ferien erscheine ihr vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig. Sie habe darum gebeten, den Tagesordnungspunkt aufzunehmen, um hierzu ein Meinungsbild des Jugendhilfeausschusses zu bekommen. Für dieses Jahr sei sicherlich an den Planungen nichts mehr zu ändern. Sofern der Ausschuss aber zu der Auffassung komme, dass Frau Gehlich zukünftig von solchen Aufgaben freigestellt werden sollte, müsse für die Folgejahre frühzeitig überlegt werden, wie damit umzugehen sei.
Herr Krott verweist auf die Entstehungsgeschichte der in Frage stehenden Jugendfahrt in den Sommerferien. Diese sei gezielt für Jugendliche mit schwierigem finanziellem Hintergrund konzipiert. Genau diese Zielgruppe sei auch erfahrungsgemäß auf der Straße anzutreffen. Insoweit verbinde sich das als notwendig Erkannte mit dem Nützlichen. Frau Gehlich habe gezielt Jugendliche zur Teilnahme animiert, die sie auch regelmäßig „auf der Straße“ kontaktiere. Grundsätzlich sei darüber hinaus festzustellen, dass gerade wegen der mit der Ferienmaßnahme avisierten Zielgruppe qualifiziertes Betreuungspersonal einzuplanen sei. Zudem habe die geplante Ferienmaßnahme deutlich erlebnispädagogischen Charakter. Gerade hierfür besitze nur Frau Gehlich entsprechende Qualifikationen.
Herr Barth erklärt, dass er beiden Argumentationen etwas abgewinnen könne. Er schlage vor, im Vorfeld zu den Planungen für das kommende Jahr etwas ausführlicher über die Problematik zu sprechen und bittet die Verwaltung, aufgrund der Erfahrungen in diesem Jahr, den Sachverhalt zu gegebener Zeit im Rahmen einer Vorlage für den Jugendhilfeausschuss zu erörtern.
Herr Jarosz vertritt die Auffassung, dass Frau Gehlich die Beziehungsarbeit zum Klientel im Rahmen einer solchen zweiwöchigen Ferienmaßnahme in besonderer Weise vertiefen könne. Dies könne ihre weitere Arbeit nur befruchten.
Herr Krott führt weiterhin aus, dass die gesamte Arbeit der Arbeitsgruppe Jugendarbeit seinerzeit neu konzipiert worden sei und von daher auch sichergestellt werden könne, dass in den Phasen der Abwesenheit von Frau Gehlich die Mitarbeiter der Offenen Türen im Bedarfsfall diesen Part aufsuchender Jugendarbeit übernehmen können.
Frau Bartholomäus-Breiwe erklärt, dass sie die Argumentation des Herrn Krott sehr gut nachvollziehen könne.
Herr Hammers erkundigt sich danach, ob eine solche Ferienfreizeit auch zur
Arbeitsplatzbeschreibung der Stelleninhaberin gehöre.
Herr Krott erwidert, dass dies der Fall sei.