13.12.2007 - 3 Bedarfserhebung nach dem Gesetz zur frühen Bild...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr von den Driesch schlägt zunächst einen erweiterten Beschlussvorschlag vor.

 

Bezüglich der Elternbefragung werden einige Kritikpunkte geäußert.

 

Frau Fink bemängelt, dass die Eltern ihren Bedarf anmelden sollten, obwohl ihnen die Beitragstabelle noch nicht bekannt sei.

 

Herr Barth ergänzt, dass es ein Geburtsfehler des KiBiz sei, weil sich an diesem Punkt „die Katze in den Schwanz beiße“. Ohne konkrete Bedarfsabfrage sei einerseits eine kostendeckende Berechnung der Elternbeiträge nicht möglich. Andererseits könnten die Eltern ohne Beitragstabelle nicht abschätzen, ob sie sich das jeweilige Stundenkontingent leisten wollen bzw. können.

 

Frau Fink führt weiter aus, dass sie die Beantwortung des Fragebogens für die Eltern als sehr schwierig empfinde. Zudem habe sie noch einige Fragen an die Verwaltung:

 

a)      Ist der Fragebogen auch in andere Sprachen übersetzt worden ?

b)      Was ist mit Eltern, die ihr Kind ausschließlich nachmittags betreut wissen wollen ?

c)      Soll es weiterhin einen Geschwisterkinderrabatt geben ?

d)      Wie sehen die vertraglichen Rahmenbedingungen aus, wenn die Eltern im Laufe des Jahres einen KiTa-Platz nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen wollen ?

e)      Die Auflistung der KiTas bei den gelben Fragebögen lege die Möglichkeit nahe, das ein Kind beispielsweise aus dem Stadtteil Merkstein auch im Stadtteil Kohlscheid angemeldet werden könne. Es stelle sich die Frage, ob dies tatsächlich so gewollt sei ?

 

Herr Barth ergänzt den Fragenkatalog wie folgt:

f)        Um wie viele Familien handelt es sich, die durch die Heraufsetzung der Einkommensgrenze auf 16.000,-- € mit einer Befreiung rechnen können ? Gleichfalls sei es von Interesse zu erfahren, wie viele Familien von der neu einzuführenden höchsten Einkommensstufe betroffen sein werden.

 

g)      Rechnet die Verwaltung mit höheren Elternbeiträgen ?

 

 

Herr von den Driesch führt zunächst grundsätzlich aus, dass die Beitragstabellen kreiseinheitlich beraten worden seien. Ein großes Problem sei für die Verwaltung, dass sie dem Land bis Mitte März bereits Zahlen zur Verfügung stellen solle für ein Gesetz, welches am 01.08.2008 in Kraft trete. Bezüglich der Geschwisterkinder gehe er davon aus, dass diese weiterhin vom Beitrag befreit werden sollten. Grundsätzlich sei nach Möglichkeit vorgesehen, den Elternbeitrag auf Basis der 35-Stunden-Betreuung unverändert zu heute zu belassen.

 

Herr Heine ergänzt, dass die Fragebögen in keine andere Sprache übersetzt worden seien. Des weiteren könne auch nicht jeder zeitliche Bedarf institutionell abgedeckt werden. Für Grenzfälle müsse auf Tagespflege zurückgegriffen werden. An den vertraglichen Voraussetzungen zur Betreuung werde sich gegenüber dem heutigen Zustand nichts ändern. Zur Vereinheitlichung der Verträge habe der Städte- und Gemeindebund einen Mustervertrag in Aussicht gestellt.

 

Zur Frage, ob Kinder aus Merkstein grundsätzlich auch in Kohlscheid betreut werden sollten, führt Herr Heine aus, dass dies im Bedarfsfall durchaus möglich sei. Die Regel sei dies allerdings nicht.

 

Zusammenfassend stellt Frau Fink fest, dass die Elterninitiativen durch das KiBiz benachteiligt, während die kirchlichen Träger bevorzugt würden. Es sei ihr daher wichtig für die Kooperation deutlich zu machen, dass man beabsichtige, hier einen Ausgleich zu schaffen. Nach Vorlage konkreter Daten wolle man darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe eventuell entstehende Defizite auf Seiten der Elterninitiativen aus freiwilligen Mitteln ausgeglichen werden können.

 

Herr Barth wiederholt nochmals seine grundsätzliche Kritik am KiBiz. Mit den sich daraus ergebenden Problemen habe man nun vor Ort zu kämpfen. Es sei ein Unding, bereits bis zum 15.01.2008 einen Betreuungsvertrag abschließen zu sollen, obwohl frühestens Ende Februar über die gültige Beitragstabelle beschlossen werden könne.

Auch Herr Barth kritisiert die Schlechterstellung der Elterninitiativen, während die kirchlichen Träger bessergestellt würden. Aus diesem Grunde erwarte er von der Verwaltung für die Sitzung am 28.02.2008 konkrete Vorschläge, wie den betroffenen Elterninitiativen geholfen werden könne. Seinerzeit sei insbesondere den katholischen Trägern geholfen worden, als sich diese in schwierigen finanziellen Situationen befunden haben. Jetzt müsste auch den Elterninitiativen entsprechend geholfen werden.

 

Reflektierend auf die Beitragstabelle geht die Verwaltung von der Zielsetzung aus, dass für den Betreuungsumfang von 35 Stunden der Beitrag in etwa in der heute gültigen Höhe festgelegt werden sollte. Für eine 25stündige Betreuung sollte eine geringe Abstufung eingefügt werden, damit dieses Kontingent nicht aus finanziellen Gesichtspunkten gebucht werde. Für die 45stündige Betreuung sollte dann ein entsprechend höherer Betrag angesetzt werden. Wie sich die Einnahmesituation aufgrund einer solchen Staffelung und unter Einrechnung der Anhebung der Beitragsfreigrenze auf der einen Seite, der Einführung einer weiteren Stufe auf der höchsten Einkommensebene andererseits auswirke, könne zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. Aufgrund erster Ergebnisse der Elternbefragung zeichne sich allerdings bereits ab, dass die Planungsgrößen, die zur Orientierung von der Landesregierung vorgegeben sind, wahrscheinlich so nicht zutreffen werden. Gleichwohl seien die Haushaltsanmeldungen entsprechend dieses Orientierungsrahmens vorgenommen worden.

 

Mit Blick auf die Elterninitiativen führt Herr von den Driesch aus, dass auch die Verwaltung hier ein Problem sehe. Allerdings könne zurzeit noch kein konkreter Vorschlag unterbreitet werden. Hierzu soll zunächst die Bedarfsabfrage abgewartet werden. Auf deren Grundlage könne dann eine einigermaßen zuverlässige Berechnung vorgenommen werden. Mit Blick auf die Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages erklärt Herr Heine, dass die Verwaltung nur an die Eltern appellieren könne, diese möglichst frühzeitig abzuschließen.

 

Frau Bartholomäus-Breiwe kritisiert ebenfalls die gesetzliche Grundlage und stellt fest, dass alles recht kompliziert werde und mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Die Träger seien vor diesem Hintergrund auf die Unterstützung der Verwaltung und der Politik angewiesen. Dies gelte insbesondere für die Elterninitiativen.

 

Herr von den Driesch erläutert das weitere Verfahren, wie gemeinsam mit den Trägern die konkreten Gruppenkontingente und Öffnungszeiten festgelegt werden sollen.

 

Frau Fink regt an, für die Eltern ggfls. eine Infoveranstaltung durchzuführen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Bedarfserhebung nach dem Kinderbildungsgesetz und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses erklärt sich dieser damit einverstanden, dass die Verwaltung mit der im Sachverhalt auf Seite 2 aufgeführten vorläufigen Beitragstabelle gegenüber den Erziehungsberechtigten und den Tageseinrichtungen agieren kann.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage