13.12.2007 - 5 Kündigung bzw. Widerruf von Verträgen und Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 13.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Barth kündigt an, dass die SPD-Fraktion nicht bereit sei, den Beschlussvorschlag mit zu tragen. Sie plädiere vielmehr dafür, dass die bisher übernommenen Beträge einrichtungsbezogen auch weiterhin in gleicher Höhe gezahlt würden. Insbesondere den Elterninitiativen und den sogenannten „armen Trägern“ würden durch Wegfall der bislang freiwillig übernommenen Zuschüsse die Existenzgrundlagen entzogen. Insbesondere der Trägeranteil der Elterninitiativen wurde in Herzogenrath traditionell durch die Kommune übernommen und wurde selbst von den Kämmerern zu keiner Zeit angezweifelt. Dies habe auch den guten Grund, dass die betroffenen Eltern selbst die Träger seien. Von daher würden die betroffenen Eltern bei Wegfall der freiwilligen Leistungen schlechter gestellt. „Arme Träger“ wie die „Arbeiterwohlfahrt“ verfügten über keine Steuereinnahmen und stünden damit auch vor großen Problemen. Und schließlich sei die Übernahme freiwilliger Leistungen bei den kirchlichen Trägern seinerzeit auch aus gutem Grund erfolgt.
Frau Fink führt aus, dass ihr verwaltungsseitig gesagt worden sei, dass die abgeschlossenen Verträge nunmehr keine rechtliche Grundlage mehr hätten und von daher auslaufen würden bzw. gekündigt werden müssten. Auch sie vertrete die Auffassung, dass zumindest für die Elterninitiativen die freiwilligen Beiträge weiterhin übernommen werden sollten. Bezüglich des Trägers „Arbeiterwohlfahrt“ könne sie sich kein Urteil bilden. Hierzu erwarte sie genauere Angaben durch die Verwaltung. Sofern es sich um eine Formalie handele, könne sie dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Lay stellt für die evangelische Kirche fest, dass das Kirchensteueraufkommen aus verschiedenen Gründen rückläufig sei. Auf diesem Hintergrund sei auch der Erhalt der evangelischen Tageseinrichtung Magerau bedroht. Entscheidend sei aber, dass im Augenblick alles im Fluss sei und von daher alle Beteiligten sehr verunsichert seien. Ein Beschluss, der die freiwilligen Leistungen in Frage stellt, zeige vor diesem Hintergrund eine entsprechende Wirkung.
Herr Poth stellt für die Arbeiterwohlfahrt fest, dass man dort zum Erhalt der Einrichtungen auf eine 100%ige Refinanzierung des Eigenanteils angewiesen sei.
Herr von den Driesch erläutert für die Verwaltung, dass die rechtlichen Grundlagen für die bisherigen Verträge nicht mehr gegeben seien. Zudem fielen die gesetzlichen Zuschüsse nun höher aus. Des weiteren sei die Finanzierungsstruktur insgesamt verändert worden, so dass sich das Gesetz auf die jeweiligen Träger zum Teil erheblich unterschiedlich auswirke. Von daher müsse das gesamte Finanzierungskonzept auf den Prüfstand. Gleichwohl sei es Zielsetzung der Verwaltung, die Trägerstruktur in der bisher vorhandenen Form auch weiterhin zu erhalten. Er schlage deshalb vor, den Beschlussvorschlag in der Weise zu ergänzen, dass das Ergebnis der Trägergespräche sein sollte, die Trägerstruktur in der bisher bekannten Form zu erhalten.
Herr Barth führt aus, dass das KiBiz keineswegs die Verpflichtung vorsehe, freiwillige Leistungen zu kündigen. Die SPD-Fraktion beharre deswegen darauf, dass die bisher geleistete Übernahme von Trägeranteilen im Rahmen freiwilliger Leistungen auch weiterhin Fortbestand habe.
Frau Fink gibt zu bedenken, dass sich das Gesamtpaket gerade für die kirchlichen Träger offenbar positiv auswirke. Im Gegenteil dazu seien die Elterninitiativen offensichtlich benachteiligt. Deshalb vertrete sie die Auffassung, dass bezüglich der Elterninitiativen kein Zweifel bestehen dürfe, dass diese auch weiterhin freiwillige Leistungen in der notwendigen Höhe erhalten würden. Einer pro-forma-Kündigung der Verträge mit den anderen Trägern könne sie eher zustimmen.
Hierzu gibt Herr von den Driesch zu bedenken, dass beispielsweise die Elterninitiative Rappelkiste möglicherweise sogar weniger Geld erhalte, als eine Neuberechnung ergeben würde, wenn der Vertrag nicht gekündigt werde.
Daraufhin erklärt Frau Fink, dass einer Kündigung der Verträge auch mit den Elterninitiativen aus ihrer Sicht nichts entgegen stünde, sofern sichergestellt ist, dass es für diese keine Schlechterstellung gegenüber dem Status quo zur Folge hat.
Herr Joerissen appelliert an den Jugendhilfeausschuss, die bestehenden Verträge nicht zu kündigen, um so nicht noch mehr zu verunsichern.
Frau Bartholomäus-Breiwe stellt fest, dass der Jugendhilfeausschuss dringend verlässlichere Zahlen benötige, um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.
Seitens der Verwaltung wird nochmals zusammengefasst, dass es a) eine neue Finanzierungsgrundlage gebe und b) die Vertragsgrundlagen nicht mehr gegeben seien. So würden zurzeit beispielsweise die Kosten einer kleinen altersgemischten Gruppe übernommen, die es aber mit KiBiz gar nicht mehr geben werde. Was aber nicht existiert, könne auch nicht gefördert werden.
Herr von den Driesch erklärt abschließend nochmals, dass es nicht darum gehe, notwendige finanzielle Zuschüsse in Frage zu stellen, sondern ob die freiwilligen Zuschüsse unter den veränderten Finanzierungsbedingungen nach wie vor sachgerecht verteilt würden.
Beschluss
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis, dass den in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen und abgeschlossenen Verträgen über Zahlungen von Trägeranteilen von Kindertageseinrichtungen aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Finanzierungsregelungen mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – zum 01.08.2008 die Grundlage entzogen wird.
In welcher Höhe ab diesem Zeitpunkt weiterhin Trägeranteile aus städtischen Mitteln finanziert werden, ist im Rahmen von Verhandlungen mit den jeweiligen Trägern neu festzulegen und zu beschließen. Ergebnis dieser Gespräche muss sein, die Trägerlandschaft in Herzogenrath zu erhalten.
Anlagen zur Vorlage
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