18.12.2007 - 14 Abwasserbeseitigung hier: Leistung von erheblic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt  den vom Haupt- und Finanzausschuss getroffenen Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 GO NRW und dem Ratsbeschluss vom 27.01.2001, zur Leistung von erheblich überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen „Kosten der Wasserverbrauchsermittlung“ und „Abwasserabgabe für Vorjahre“, im Haushaltsjahr 2007.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:     41

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen: