18.12.2007 - 19 Kündigung bzw. Widerruf von Verträgen und Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Die Mitteilung über das Beratungsergebnis wird nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 18.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Barth teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Verwaltungsvorschlag ablehnt. Der Vorschlag sei inhaltlich gleich mit dem bereits im JHA vorberatenen. Mit dieser Entscheidung würde in Kauf genommen, dass die Existenz von Kindertagesstätten in Herzogenrath gefährdet wird.
Barth führt die Problematiken aus, die sich in den drei Bereichen der Kindertagesstätten ergeben könnten:
1. Elterninitiativen
Bereits seit über 20 Jahren existiert die älteste Initiative, der Roda-Kindertreff, in Herzogenrath. Würde durch das Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) die Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt entfallen und die Eltern müssten den Anteil selbst übernehmen, sieht Barth die Existenz der Elterninitiativen gefährdet. Er befürchtet dann die Entstehung von Tagesstätten für „Privilegierte“.
2. Arme Träger
In Herzogenrath gibt es zwei Kindergärten der Arbeiterwohlfahrt. Lt. Gesetz sind 9 % Trägeranteil durch die AWO zu tragen. Barth hält diese Regelung ebenfalls für existenzgefährdend. Dies bestätigt ihm auch Frau Schmitz von der AWO Kreis-Aachen in einem Schreiben, wonach Sie befürchtet, dass durch die Höhe des Trägeranteils die großen Kitas in Herzogenrath geschlossen werden müssten.
Barth führt hierzu aus, dass seines Wissens alle Städte im Kreis Aachen den Trägeranteil übernehmen. Gleichzeitig fragt er an, wieso das nicht in Herzogenrath möglich ist.
3. Konfessionelle/kirchliche Träger
Dies ist die einzige Trägergruppe, die durch das Inkrafttreten des KiBiz und die damit verbundene Senkung des Anteils von 20 auf 12 Prozent im Vorteil ist.
Barth verweist darauf, dass auch hier in der Vergangenheit in Einzelfällen von der Stadt finanzielle Unterstützung erfolgte, um Schließungen abzuwenden (s.a. Kindergarten St. Katharina, Kohlscheid).
Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
„Um die finanzielle Trägervielfalt bei den Kitas in der bisherigen Forum weiter zu gewährleisten, beschließt der Stadtrat, die bewährte Regelung der finanziellen Unterstützung von Elterninitiativen, „armen Trägern“ und einzelner Gruppen von konfessionellen Trägern beizubehalten“.
Stadtverordnete Gülpen führt aus, dass Verwaltung und Politik durch die Gesetzesänderung gehalten sind, über die Situation der Kindertageseinrichtungen neu zu beraten. Hierzu müssen zunächst die Daten und die Wünsche der Eltern abgefragt werden, damit bekannt ist, wo reagiert werden muss. Erst dann können Beschlüsse gefasst werden.
Ziel der CDU-Fraktion ist es, alle Kitas gleich zu behandeln. Hierzu müssen zunächst die Kündigungen bzw. Widerrufe beschlossen werden, um von einer einheitlichen neuen Basis neu entscheiden zu können. Aus diesem Grund stimmt die CDU-Fraktion dem TOP zu.
Sie betont, dass mit dieser Entscheidung keinem Träger etwas weggenommen werden und die Kindergarten-Landschaft in Herzogenrath erhalten werden soll.
Stadtverordnete Fink erläutert, dass sie nicht damit einverstanden ist, dass ein Träger, der gute Arbeit leistet, benachteiligt wird. Sie verlässt sich auf die Zusage des Ersten Beigeordnete von den Driesch im Jugendhilfeausschuss, wonach er zugesichert hat, dass die Elterninitiativ-Einrichtungen auch künftig den 4%igen Anteil erhalten. Sollte dies durch die neue Bedarfsermittlung zu wenig sein, dann müsste entsprechend neu beraten und entschieden werden.
Stadtverordneter Fleckenstein versteht die Diskussion um den 4%igen Anteil nicht, da er davon ausgeht, dass diese freiwillige Ausgabe auch weiterhin von der Stadt getragen wird. Dies sei ein Beschluss des Rates der nicht in Frage stehe. Das gleiche gelte für die Situation der Kitas der „armen Träger“. Lediglich bei Sondergruppen der kirchlichen Träger müsse die Vertragslage geklärt werden.
Die Auswirkungen des KiBiz seien zu überprüfen, so Stadtverordneter Billmann. Er sieht durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Gefährdung der Kindergarten-Landschaft.
Stadtverordneter Barth ergänzt, dass das KiBiz erhebliche Mehrausgaben für die Kommunen bedeutet. Da man zwischen Trägern mit und ohne Steuereinnahmen unterscheiden müsse, sei für ihn eine Gleichbehandlung nicht möglich. Elterninitiativen wie Kids und Rappelkisten stünden aufgrund der neuen Gesetzeslage auf jeden Fall schlechter da. Wie die Situation zu bewältigen sei, muss abgeklärt werden.
Erster Beigeordneter von den Driesch betont, dass er nicht an dem Wortlaut des vorgelegten Beschlusses hängt. Ganz klar ist es nicht das Ziel die Trägerlandschaft in Herzogenrath zu kippen. Durch das KiBiz und die Einführung von Kindpauschalen gibt es eine unumgänglich Systemumstellung. Vorrangig ist, dass das Geld, dass künftig zur Verfügung steht gerecht aufgeteilt wird. Er schlägt vor, dass der Verwaltung die Aufgabe zugeteilt wird, mit den Trägern der Einrichtungen zu sprechen und eine Vorlage im nächsten Ausschuss vorgelegt wird.
Stadtverordneter Billmann weist auch auf positive Aspekte des KiBiz hin, wie z.B. die Erhöhung der KiGa-Plätze für unter 3jährige und die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen 25, 35 oder 45 Wochenstunden Betreuung.
Ob alle katholischen Kindergärten in ihrer Größe erhalten bleiben wenn man die Widerrufe bzw. Kündigungen ausspricht, bezweifelt Stadtverordneter Helbig.
Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass zwischenzeitlich mit den katholischen Pfarren Gespräche geführt wurden. Die oberste Zielsetzung ist und bleibt der Erhalt der Kindergartenplätze.
Die 1. stellv. Bürgermeisterin bringt – nach Rückfrage bei den Ratsmitgliedern - den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis, dass den in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen und abgeschlossenen Verträgen über Zahlungen von Trägeranteilen von Kindertageseinrichtungen aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Finanzierungsregelungen mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – zum 01.08.2008 die Grundlage entzogen wird.
Ob und in welcher Höhe ab diesem Zeitpunkt weiterhin Trägeranteile aus städtischen Mitteln finanziert werden, ist im Rahmen von Verhandlungen mit den jeweiligen Trägern neu festzulegen und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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39,5 kB
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