01.09.2009 - 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über Brauchtumsf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister von den Driesch weist auf eine Korrektur in der aktuellen Ergänzungsvorlage hin. Demnach muss es in § 2 Abs.2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Brauchtumsfeuer im Gebiet der Stadt Herzogenrath vom 29.09.2009 richtig lauten:

 

„Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 17 des Landesimmissionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von mindesten fünf und höchstens fünftausend Euro geahndet werden.“

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über Brauchtumsfeuer zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              21

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage