15.09.2009 - 9 (Textlicher) Bebauungsplan II/110 "Feldstraße I...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Billmann begrüßt, dass für den Einzelhandel entlang der Roermonder Straße eine Neuordnung durchgeführt werde. Er schlägt vor, die Inhalte der Bebauungspläne in einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu diskutieren.

 

Auch Herr Bock begrüßt die Aufstellung dieser Bebauungspläne, hält jedoch den Zeitpunkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes II/111 „Honigmannstraße 1“ für unglücklich.

 

Herr Moschel fragt, ob in diesem Zusammenhang auch Spielhallen und andere Etablissements ausgeschlossen werden können.

 

Herr Mingers antwortet, dass für die drei Stadtteile Herzogenrath, Kohlscheid und Merkstein bereits die  sogenannten 100er Bebauungspläne aufgestellt wurden, deren Geltungsbereiche sich an den im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Herzogenrath räumlich bestimmten zentralen Versorgungsbereichen orientieren und den Ausschluss von kerngebietstypischen Vergnügungsstätten festsetzen. Er sieht es als nicht sinnvoll an, den Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kontext mit der Ordnung des Einzelhandels zu setzen.

 

Information der Verwaltung

Zwischenzeitlich wurden die Satzungen/Bebauungspläne I/100 “Geschäftsbereiche Herzogenrath“, II/100 “Geschäftsbereiche Kohlscheid“ und III/100 “Geschäftsbereiche Merkstein“ den Fraktionen zugesandt.

 

Auch Herr Barth erachtet die Neuordnung des Einzelhandels entlang der Roermonder Straße als sehr wichtig und gute Verhinderungstaktik gegen unkontrollierte und nicht erwünschte Ansiedlungen von Einzelhandel. Wichtig darüber hinaus sei ein Gesamtpaket bzw. ein die Roermonder Straße und das Zentrum eingrenzendes Konzept.

Er bittet um Erweiterung der Beschlussvorschläge der Sitzungsvorlagen zu TOP 9 - 17 mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Erarbeitung eines Gesamtpaketes bezüglich des Einzelhandels an der Roermonder Straße durchzuführen.

 

Herr Mingers antwortet, dass in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 03.02.2009 die Aufstellungen für mehrere qualifizierte Bebauungspläne entlang der Roermonder Straße beschlossen wurden. Sie werden neben den üblichen Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes auch definitive Aussagen zum Einzelhandel beinhalten. Diese Bebauungspläne werden sukzessive abgearbeitet.

 

Herr Staron ergänzt, dass in einer einzigen Bürgerversammlung die gesamte Systematik zur Ordnung des Einzelhandels entlang der Roermonder Straße erläutert und diskutiert werden könne. Auch könne Herr Schmidt-Illguth als Berater zu dieser Bürgerversammlung hinzugebeten werden.

 

Herr Barth schlägt vor, die Erstellung eines Gesamtkonzeptes in die heutigen Beschlussvorschläge der einzelnen Sitzungsvorlagen aufzunehmen.

 

Auch Herr Bock erachtet es als gut, dass ein Gesamtkonzept vorgelegt werden solle. Er erkundigt sich nach dem Zeitplan hierzu.

 

Herr Staron antwortet, dass es sich für die Verwaltung sehr schwer darstelle, ein rundum transparentes Gesamtkonzept zu erstellen. Eine Zeitschiene hierfür sei heute nicht abschätzbar.

 

Herr Mingers ergänzt, dass alleine die Vorbereitung der heutigen Sitzungsvorlagen für die Verwaltung ein immenser Aufwand gewesen sei. Darüber hinaus stellt er fest, dass das soeben angesprochene Gesamtkonzept bereits mit den Aussagen zum Einzelhandel im Masterplan Kohlscheid und dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Herzogenrath vorhanden sei.

 

Herr Barth erkundigt sich, worauf sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das im Zusammenhang mit der Errichtung eines Discounters im Bereich Roermonder Straße/ Auf’m Schif’ gefällt wurde‚ beziehe.

 

Herr Mingers antwortet, dass sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nur auf den beantragten Discounter beziehe.

 

Herr Billmann betont, dass sich die CDU-Fraktion schon immer ausdrücklich gegen einen Supermarkt hier ausgesprochen habe. Auch der derzeitige Wahlkampf zeige, dass viele Bürger einen Discounter hier nicht wünschen. Nur aufgrund des Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes werde sie dieser  Vorlage zustimmen.

 

Auch Herr Barth konstatiert, dass die SPD-Fraktion sich grundsätzlich gegen einen Discounter hier ausspreche, das Urteil jedoch dazu zwinge, diesen mit Festsetzungen im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

Dieser Meinung schließt sich ebenso Herr Moschel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Er bittet um Zusendung des OVG-Urteils.

 

Information der Verwaltung:

Mit Schreiben vom 15.10.2008 wurde allen Fraktionen des Rates der Stadt Herzogenrath das Schreiben der Rechtsanwälte Bank & Klückers vom 08.10.2008 sowie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 02.10.2008 zugesandt.

 

Herr Staron hebt nochmals hervor, dass die Verwaltung gemäß dem OVG-Urteil für den genehmigten Discounter eine Bestandssicherung im Bebauungsplan vornehmen müsse, unabhängig davon, ob sie diesen hier wünsche oder nicht.

 

Herr Mingers informiert darüber, dass im Gegensatz zu den Drucksachen-Nummern V/2009/241 - V/2009/247 (TOP 9 bis 15), in denen jeweils die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes beschlossen werde, bei den Drucksachen-Nummern V/2009/248 und V/2009/249 (TOP 16 und 17) jeweils die Änderung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes beschlossen werden solle.

Der Beschlussvorschlag in der Drucksachen-Nummern V/2009/248 sei versehentlich falsch, richtig sei der gleiche Beschlussvorschlag wie bei der Drucksachen-Nummern V/2009/249.

 

Herr Becker bedankt sich bei der Verwaltung für die sehr gute Vorbereitung dieser Sitzungsvorlagen.

 

Herr Dr. Fleckenstein bedankt sich ausdrücklich für die schnell und umfassend ausgeführten Sitzungsvorlagen. Er ergänzt die Beschlussvorschläge der Sitzungsvorlagen mit den Drucksachen-Nummern V/2009/241 bis V/2009/249 mit den Punkten

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen und

4.              Die Verwaltung wird beauftragt ein Gesamtkonzept bezüglich des Einzelhandels entlang               der Roermonder Straße zu erarbeiten.

 

Er lässt über jede der Drucksachen-Nummern V/2009/241 bis V/2009/249 abstimmen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt:

1.              gem. § 13 (1) i. V. mit § 9 (2a) BauGB die Aufstellung des (textlichen) Bebauungsplanes II/110 “Feldstraße“ -Ausschluss der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente-

2.              gem. § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen

4.              Die Verwaltung wird beauftragt ein Gesamtkonzept bezüglich des Einzelhandels entlang
der Roermonder Straße zu erarbeiten

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:              Einstimmig

Nein:              --

Enthaltung:              --

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Anlagen zur Vorlage