15.09.2009 - 18 Bebauungsplan II/8 - 1. Änd. "Wacholderweg" i.S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die CDU-Fraktion teilt Herr Lauscher Änderungswünsche bezüglich der textlichen Festsetzungen mit: es sollen zwei Vollgeschosse festgesetzt werden, die Stellplätze sollen nur auf überbaubaren Flächen zulässig sein, die GFZ solle wieder auf 0,7 festgelegt werden.
Herr Mingers antwortet, dass die Verwaltung kein Erfordernis sehe, wieder auf den Begriff der Geschossigkeit zurückzugreifen. So werde bereits mit den Höhenangaben über NN und dem in der Topographie vorhandenen Höhenversprung verhindert, dass mehr als zwei Vollgeschosse gebaut werden können. Bezüglich der Forderung, Stellplätze nur auf überbaubaren Flächen zuzulassen, weist er darauf hin, dass aufgrund der Topographie der Bebauungsplan bereits sehr sensibel sei und sehr strikte Vorgaben mache. Der Nachweis der geforderten zwei Stellplätze sei kaum möglich, wenn diese nicht auch im Vorgarten errichtet werden können. Auch, da die Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen werden müssen, sei es sinnvoll, im Bebauungsplan keine Festsetzungen bezüglich der Stellplätze zu machen. Ebenso rät er, von der Nutzung des Begriffes der Geschossflächenzahl (GFZ) abzurücken und diese nicht festzusetzen. Rein rechnerisch würde man auch ohne diese Festsetzung auf eine GFZ von 0,8 kommen. Auch sei dies mit den Bürgern bereits so besprochen worden.
Herr Lauscher gibt zu bedenken, dass mit einer reinen Höhenangabe über NN der Bau eines weiteren Geschosses möglich sei und sich somit optisch mit vier bis fünf Geschossen darstellen könne.
Herr Mingers antwortet, dass bereits mit den heutigen Festsetzungen vier bis fünf Vollgeschosse auch optisch nicht möglich seien. Er regt an, den Bebauungsplan erneut in einer Bürgerversammlung vorzustellen.
Herr Barth weist darauf hin, dass schon heute sehr viele Anregungen, die die Bürger im Vorfeld gemacht haben, in die Planung eingearbeitet wurden. Mit der erneuten Bürgerversammlung werde dieser Plan nochmals mit den Bürgern diskutiert.
Herr Mingers stellt fest, dass eine Abwägung heute nicht getroffen werden müsse, sondern diese im Rat beschlossen werde. Heute müsse lediglich die erneute öffentliche Auslegung und die Bürgerversammlung angeordnet werden.
Anlagen zur Vorlage
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