29.09.2009 - 9 Ordnungsbehördliche Verordnung über Brauchtumsf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Billmann bittet um Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Brauchtumsfeuer unter § 1 Abs. 5  hinter Ziff. 4 um folgenden Satz:
 

„Über Ausnahmen zu den Mindestabständen entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall“.

Beigeordnete Froese-Kindermann bestätigt, dass gegen diese Ergänzung seitens der Verwaltung keine Bedenken bestehen.

 

Der Bürgermeister bringt den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über Brauchtumsfeuer mit folgender Ergänzung:

§ 1 Abs. 5 hinter Ziff. 4:

“Über die Ausnahmen zu den Mindestabständen entscheidet die Ordnungsbehörde im Einzelfall“.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              44

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=261&TOLFDNR=3410&selfaction=print