25.02.2010 - 7 Zuschuss an die Verbraucherberatung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales begrüßt die zusätzliche Einstellung einer weiteren Beratungskraft in der Verbraucherberatungsstelle Alsdorf mit Unterstützung von 50 % Landesmitteln zu den Sach- und Personalkosten, beginnend mit dem 1. 5. 2010.

 

Der Stadtrat wird gebeten, den HH-rechtlichen Ansatz für die Unterstützung der Verbraucherberatungsstelle in 2010 um dem nach dem Vertrag vom  23. / 28.9.1992 zu berechnenden kommunalen Anteil für diese zu 50 % von den Kommunen anteilig zu zahlende Stelle zu erhöhen auf 26.000,-- € für 2010, zukünftig um 11.771,-- € pro Jahr für die Stadt Herzogenrath.

 

Voraussetzung für die Zusage zur Kostentragung einer weiteren Stelle einer Beratungskraft (50 % Kommunalanteil) für die Dauer der Vertragslaufzeit ist, dass ein Konsens aller gemäß Vertrag vom 23. / 28.9.1992 an den Kosten der  Verbraucherberatung beteiligten Kommunen bis zum 1.3.2010 erzielt werden kann und vom Land NRW ein 50%-Zuschuss verbindlich zugesagt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              einstimmig

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen: