25.02.2010 - 7 Zuschuss an die Verbraucherberatung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Do., 25.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales begrüßt die zusätzliche Einstellung einer weiteren Beratungskraft in der Verbraucherberatungsstelle Alsdorf mit Unterstützung von 50 % Landesmitteln zu den Sach- und Personalkosten, beginnend mit dem 1. 5. 2010.
Der Stadtrat wird gebeten, den HH-rechtlichen Ansatz für die Unterstützung der Verbraucherberatungsstelle in 2010 um dem nach dem Vertrag vom 23. / 28.9.1992 zu berechnenden kommunalen Anteil für diese zu 50 % von den Kommunen anteilig zu zahlende Stelle zu erhöhen auf 26.000,-- € für 2010, zukünftig um 11.771,-- € pro Jahr für die Stadt Herzogenrath.
Voraussetzung für die Zusage zur Kostentragung einer weiteren Stelle einer Beratungskraft (50 % Kommunalanteil) für die Dauer der Vertragslaufzeit ist, dass ein Konsens aller gemäß Vertrag vom 23. / 28.9.1992 an den Kosten der Verbraucherberatung beteiligten Kommunen bis zum 1.3.2010 erzielt werden kann und vom Land NRW ein 50%-Zuschuss verbindlich zugesagt wird.