18.05.2010 - 4 Beteiligung von Jugendlichen und Einrichtung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Gohla und bittet ihn, seine Vorstellungen zur Einrichtung eines Jugendbeirates vorzutragen.
Herr Gohla baut seinen Vortrag auf drei Stichworte auf: Verbindlichkeit, Unabhängigkeit, Selbstbestimmtheit.
Verbindlichkeit bedeutet für Herrn Gohla unter anderem, dass der Jugendbeirat ein Beschlussrecht habe und der Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath sich mit diesen Beschlüssen zeitnah beschäftigen bzw. diese Beschlüsse umsetzen müssen. Zudem sollte der Jugendbeirat VertreterInnen in die relevanten Ausschüsse (Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss, Planungsausschuss) entsenden können.
Unter Unabhängigkeit versteht Herr Gohla, dass nicht ein „Jugendbeirat“ dergestalt gebildet werde, dass hier die Jugendorganisationen der Parteien abgebildet würden. Sinn und Zweck eines Beirates sei es, gerade jene Jugendlichen zu beteiligen, die sich nicht an Parteien binden wollen. Insoweit sollten keine parteibezogenen Listenverbindungen gebildet werden, sondern Einzelvertreter sich zur Wahl stellen. Zudem sollte keine Besetzung durch den Rat erfolgen und der Beirat sollte unabhängig von Schülerverwaltungen sein. Diese hätten ihre eigenen Gremien, in denen sie ihre Interessen vertreten könnten.
Selbstbestimmtheit bedeute, über einen eigenen Etat verfügen zu können und abgesicherte Freiheiten und Kompetenzen nutzen zu können. Der Stadtrat sollte demzufolge die Kompetenzen klar definieren und delegieren und sich ansonsten aus der Arbeit des Jugendbeirates heraushalten. Dem widerspreche nicht, am Ende einer Legislatur jeweils einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit sowie über die verbrauchten Finanzen ablegen zu müssen.
Bezüglich der zeitlichen Abfolge könne sich Herr Gohla vorstellen, zum Schuljahresbeginn 2011/2012 einen Jugendbeirat zu installieren. In Anlehnung an ein Beispiel aus Erlangen könne er sich vorstellen, dass der Jugendstadtrat aus neun Vertretern bestehe. Aktives Wahlrecht sollte Jugendlichen im Alter von 12 – 18 Jahren eingeräumt werden, passives im Alter von 15 – 18 Jahren. Als Wahlperiode schlage er ein Jahr vor, da dies für Jugendliche ein überschaubarer Zeitraum sei und man sich nicht zu lange binden müsse. Einer Wiederwahl andererseits stünde natürlich nichts entgegen. Für die Wahlabwicklung stelle er sich vor, einen Wochentag auszuwählen, an dem in allen Schulen die Stimmabgabe erfolgen könne. Für Jugendliche, die nicht in Herzogenrath beschult werden, sollten darüber hinaus in jedem Stadtteil Wahllokale eingerichtet werden. Vorbereitet werden sollten diese Wahlen möglichst im Schulunterricht. Dies sei gleichzeitig auch eine erste Werbemaßnahme. Zudem böte sich Plakatwerbung an sowie Lautsprecherdurchsagen an den Schulen. Letzteres insbesondere am Wahltag selbst. Die Kandidaten könnten sich in den jeweiligen geplanten stadtteilbezogene Jugendforen vorstellen.
Herr Barth bedankt sich für den guten Vortrag und erklärt bezüglich des Zeitplanes, dass es sicherlich sinnvoll sei, noch ein bis zwei ’Runde Tische’ durchzuführen, anschließend dann aber mit der Umsetzung des Projektes zu beginnen.
Anschließend verweist Herr Barth auf das Protokoll zum Runden Tisch „Jugendforen / Jugendbeirat“ und äußert sein Unverständnis darüber, dass dieses von der Streetworkerin er- stellt worden sei. Ihre vornehmliche Aufgabe sei zum einen der Einsatz auf der Straße oder, zum anderen, inhaltlich mit zu diskutieren. Letzteres sei allerdings nicht möglich, wenn man Protokoll führen müsse. Von daher vertrete er die Auffassung, dass der Jugendhilfeausschuss zwei Protokollführer gewählt habe, die diese Aufgabe auch im Rahmen des Runden Tisches wahrnehmen sollten.
Im übrigen sei der “Runde Tisch“ sehr gut verlaufen. Irritationen habe es im Vorfeld darüber gegeben, ob der “Runde Tisch“ nun öffentlich oder nichtöffentlich durchzuführen sei. Die SPD-Fraktion vertrete die Auffassung, dass der “Runde Tisch“ öffentlich sei. Dies bedeute, dass auch die Presse und interessierte Zuhörer geladen werden sollten. Dies möchte er auch im Beschlussvorschlag so wiederfinden.
Hierauf entgegnet Frau Froese-Kindermann, dass es bedauerlich sei, wenn es im Vorfeld zu Irritationen gekommen sei. Die Verwaltung sehe sich hier allerdings an Formalien gebunden, nach denen für den Fall, dass Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses zwar gebildet würden, diese allerdings nichtöffentlich tagen müssten. Die Herstellung der Öffentlichkeit aus Anlass eines “Runden Tisches Jugendbeirat/Jugendforum“ liege von daher nicht von vornherein auf der Hand.
Herr Barth vertritt hingegen die Auffassung, dass man es darauf ankommen lassen müsse. Die SPD-Faktion halte eine öffentliche Diskussion aus unterschiedlichen Gründen für notwendig und zielführend.
Kritisch hinterfragt Herr Barth die aktive Teilnehmerschaft am “Runden Tisch“. So sei Beschlusslage, dass je Fraktion ein Teilnehmer an den “Runden Tisch“ entsendet werde. Zudem sollten Jugendliche aktiv teilnehmen. Dass aus Anlass des ersten “Runden Tisches“ nun Fraktionen mit mehr als einem Vertreter präsent waren und sich zudem Schulleiter bzw. Lehrer an der Diskussion beteiligt hatten, widerspreche hingegen der Beschlusslage.
Herr Mathieu begrüßt, dass die inhaltlichen Differenzen der Fraktionen zum Thema doch nicht so groß seien, wie dies anfangs zu befürchten gewesen sei. Bezüglich der Terminierung weist er darauf hin, dass diese unglücklich gewesen sei. So habe es beispielsweise Überschneidungen mit Ratsausschüssen gegeben. Er bittet darum, dies zukünftig zu vermeiden.
Frau Gülpen erklärt, dass der erste “Runde Tisch“ sehr gut verlaufen sei. Dort seien viele gute Ideen zusammengetragen worden und das Thema sollte nun möglichst umgehend in die Jugendforen eingehen und dort besprochen werden. Die Bitte zur Freigabe der Mittel an den Rat sei von daher konsequent und notwendig.
Mit Blick auf die Protokollführung zum “Runden Tisch“ sei auch sie der Auffassung, dass dies nicht Aufgabe der Streetworkerin sein könne. Der Wunsch des Herrn Barth, den “Runden Tisch“ öffentlich tagen zu lassen, aufgreifend, führt Frau Gülpen aus, dass dies aus ihrer Sicht dann möglich sei, wenn dies so organisiert sei, wie im Jugendhilfeausschuss (Trennung von aktiv an der Diskussion Teilnehmenden und Zuhörern).
Herr Barth bestätigt dies.
Herr Becker wirft die Frage auf, wie mit den sachkundigen Bürgern im Ausschuss zu verfahren sei. Es stelle sich auch dahingehend die Frage, ob sich diese an der Diskussion beteiligen könnten. Die Tatsache, dass Schulleiter offensichtlich so am Thema interessiert seien, dass sie am “Runden Tisch“ teilgenommen haben, sei zunächst einmal positiv zu werten. Gleichwohl teile er die kritische Einstellung, dass Schüler sich möglicherweise dadurch beeinflusst fühlen. Da man aber auf die Kooperation der Schulen angewiesen sei, rege er an, Schulleitungen bzw. Lehrer immer dann teilnehmen zu lassen, wenn dies aufgrund der Tagesordnung opportun erscheine. Grundsätzlich sei festzustellen, dass zwischenzeitlich ein guter Grundstein für die Einrichtung eines Jugendbeirates gelegt sei.
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und die Ausführungen des Herrn Gohla zur Kenntnis. Er stellt fest, dass der „Runde Tisch Jugendbeirat“ zukünftig öffentlich tagen soll.
Er bittet den Haupt- und Finanzausschuss, den Sperrvermerk für das Sachkonto „Partizipationsprojekte in der Jugendarbeit“ aufzuheben.
Anlagen zur Vorlage
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