18.05.2010 - 13 Vermittlung von Sprachkompetenz hier: Antrag de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth nimmt auf einzelne Punkte der Vorlage bezug und formuliert folgende Anmerkungen bzw. Fragen:
a) Es werde seitens der Träger der Erwachsenenbildung festgestellt, dass das bestehende Angebot zur Vermittlung von Sprachkompetenz ausreiche, um die vorgegebenen Integrationsziele zu erreichen. Dies halte er „für eine gewagte Aussage“. Demgegenüber gebe es seiner Beobachtung nach sehr wohl einen höheren Bedarf, als derzeit gedeckt werden könne.
b) Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass im Rahmen des Projekts „Moliri“ mit Frau Ivanka Radocaj nunmehr eine Fachkraft zur Verfügung stünde, deren Kompetenzen im Bereich der Integration vielfältig genutzt werden könnten und genutzt werden sollten.
c) Es werde festgestellt, dass nur wenige Kinder keine Kindertagesstätte besuchen und von daher mit der dort angebotenen Sprachförderung nicht erreicht werden können. Er bitte um Auskunft, wie viele Kinder dies an der Zahl seien.
d) An den Grundschulen könne – den Ausführungen zufolge – dann herkunftsprachlicher Unterricht erteilt werden, wenn „eine bestimmte Anzahl von Kindern aus dem Sprachraum“ vorhanden seien. Er bitte um Auskunft, wie viele Kinder dies sein müßten.
e) Schließlich schlage die SPD-Fraktion die Ergänzung des zu fassenden Beschlusses vor, den BSK aufzufordern, im Rahmen der Umsetzung der stadtteilbezogenen Sprachförderzentren die Anregungen des JHA einzubeziehen.
Herr Krott teilt mit, dass ca. 20 Kinder des jeweiligen Kindergartenjahrgangs vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht, wovon allerdings rund die Hälfte der Kinder eine Einrichtung außerhalb Herzogenraths besucht. Aufgrund flankierender Maßnahmen sei aber sichergestellt, dass letztlich kein Kind durch das Raster falle und „auf der Strecke“ bleibe.
Mit Blick auf die erforderliche Anzahl Kinder für einen herkunftssprachlichen Unterricht an Grundschulen führt Herr Krott aus, dass ihm diese nicht bekannt sei und beim Schulamt der Städteregion erfragt werden könne. Frau Froese-Kindermann sagt zu, diese Zahl der Niederschrift beizufügen.
(Hinweis in der Niederschrift: Trotz intensiver Bemühungen ist es leider nicht gelungen, bis zur Fertigstellung der Niederschrift die Zahlen zu erhalten. Diese werden möglichst in der nächsten Sitzung nachgereicht.)
Im Integrationsrat sei von 9 bzw. 15 Kindern die Rede gewesen. Dort sei der Wunsch der betroffenen Eltern formuliert worden, herkunftssprachlichen Unterricht ggfls. zeitlich unmittelbar im Anschluss an den sonstigen Unterricht durchzuführen. Der Themenkreis sollte insgesamt nochmals mit den Integrationsverbänden diskutiert werden.
Herr Mathieu erkundigt sich, wie die Sprachförderung im Rahmen von Tagespflege gewährleistet werde und erweitert den Blick auf die Problematik, dass auch Kinder ohne Migrationshintergrund nicht selten einer eingehenden Sprachförderung bedürfen.
Herr Krott erklärt, dass sich die Betreuung in der Tagespflege in der Regel auf Kinder im U3-Alter beschränke, die anschließend dann in die Kindertagesstätten übergingen. Von daher dränge sich die Frage dort nicht in den Vordergrund. Dass sich die Erfordernis der Sprachförderung nicht allein auf Kinder mit Migrationshintergrund beschränke, könne nur bestätigt werden.
Frau Gülpen stellt fest, dass im Rahmen der Sprachförderung insgesamt gute Entwicklungen festzustellen seien. Die seinerzeit eingeführten Sprachstandserhebungen seien vor diesem Hintergrund eine zielführende Methode. Zudem habe sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kinder, die ihre Herkunftssprache gut beherrschen, auch besser in der Lage seien, die deutsche Sprache zu erlernen. Diese Erkenntnis finde beispielsweise im Projekt des herkunftsprachlichen Unterrichts ihre Entsprechung. Der Vorschlag des Herrn Barth, die unterschiedlichen Aspekte der Sprachförderung, die u.a. im JHA angesprochen wurden, mögen durch den BSK in die Planung der stadtteilbezogenen Sprachförderzentren mit einbezogen werden, könne vor diesem Hintergrund unterstützt werden.
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss werden der Integrationsrat und der BSK (Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur) aufgefordert, im Rahmen der Umsetzung der stadtteilbezogenen Sprachförderzentren die Anregungen des Jugendhilfeausschusses mit einzubeziehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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178,3 kB
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