18.05.2010 - 14 Ausbau einer Scheune zum Gruppenraum hier: Antr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Wortprotokoll
Herr Schiffer schlägt eine Beschlusserweiterung dahingehend vor, dass die Gesamtfinanzierung für das Projekt stehen müsse und ein Verwendungsnachweis zu erbringen sei. Zudem sollten Nutzungsrechte sichergestellt werden.
Frau Froese-Kindermann erläutert, dass die Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung bereits im Beschlussvorschlag enthalten und ein Verwendungsnachweis obligatorisch sei. Mit Blick auf die Nutzungsrechte schlägt Frau Froese-Kindermann vor zu vereinbaren, dass für den Zeitraum von drei Jahren weiterhin die anteilige Nutzung der Angebote für Herzogenrather Kinder sichergestellt sein müsse. Sollten in diesem Zeitraum keine Angebote für Herzogenrather Kinder vorgehalten werden, wären die Zuschüsse anteilig zurück zu zahlen.
Herr Barth regt an, dass der Verein auch einen Antrag an die Stadt Aachen stellen solle. Aus den vorgelegten Zahlen gehe hervor, dass ca. zwei Drittel der Nutzer aus Herzogenrath, ein Drittel aber auch aus Aachen stamme. Die Verwaltung möge daher anregen, die Finanzierungslücke durch einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Aachen zu verringern.
Frau Gülpen stellt fest, dass die Angebote des Vereins intensiv auch von Kindertageseinrichtungen und Schulen aus Herzogenrath genutzt werden. Von daher wolle man den Zuschuss gewähren, auch wenn das Gelände auf dem Gebiet der Stadt Aachen liege.
Herr Heine erläutert, dass der Verein seines Wissens nach auch Zuschussanträge bei der StädteRegion, der Stadt Aachen und dem Jugendförderwerk der Sparkasse Aachen gestellt habe. Zudem sei ein Zuschuss in Höhe von 500,-- € durch die Sparkasse in Aussicht gestellt worden.
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem Verein Klatschmohn e.V., unter der Voraussetzung, dass im Unterbudget am Jahresende Zuschussgelder noch vorhanden sind und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt ist, zur Herrichtung einer Scheune zum Gruppenraum, einen Zuschuss bis zur Höhe von 1.796,00 Euro (= 25 % der anerkennungsfähigen Kosten).
Er geht davon aus, dass das Angebot des Trägers auf dem Gebiete der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SBG VIII dadurch gestärkt und ausgebaut werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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