10.06.2010 - 11 Bebauungsplan I/16 - 1. Änderung "Debetz" Hier:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Fleckenstein schlägt vor, über die öffentliche Auslegung hinaus auch eine Bürgerversammlung durchzuführen.
Herr Billmann stellt heraus, dass STRIKT die Stadt gezwungen hatte, eine Änderung des Bebauungsplanes in diesem Sinne aufzustellen, der jedoch seines Erachtens nach so nicht in aller Form gewünscht werde. Der Bebauungsplan solle nun zügig durchgeführt werden, der Durchführung einer Bürgerversammlung stimme er zu.
Herr Bienwald bittet um Informationen zu dem Gerichtsurteil, das Aussagen zur Festsetzung, bzw. dem Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel mache.
Herr Mingers antwortet, dass es sich bei diesem Gerichtsurteil um eine anderweitige Definition des § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro NRW) handele. Der Grundsatz des § 24 a LEPro NRW bleibe für die Kommunen bestehen, könne jedoch abgewogen werden. Aus dem Gerichtsurteil ergebe sich, dass der § 24 a LEPro NRW kein Ziel der Landesplanung mehr, sondern zu einem Grundsatz der Landesplanung abgestuft worden sei.
Herr Dr. Fleckenstein bittet darum, die Tragfähigkeits- und Verträglichkeitsanalyse, die für den Bereich Debetz erstellt wurde, den Fraktionen zukommen zu lassen.
Beschluss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, die 1. Änderung der textlichen Festsetzungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I/16 „Debetz“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 BauGB zu beteiligen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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