10.06.2010 - 8 (Textlicher) Bebauungsplan II/112 "Industriestr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Billmann möchte vorbeugend deutlich machen, dass sich für das heutige Doberg-Gelände noch dringender Änderungsbedarf ergeben könne. Insbesondere wünsche er, dass sich hier eine Behindertenwerkstatt installieren könne. Da heute noch keine möglichen Investoren bekannt seien, spricht er sich für den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag aus.
Herr Dr. Fleckenstein stimmt dem zu. Er erkundigt sich, ob das geplante China-Restaurant und Spielhallen auch ohne Bebauungsplanänderung zulässig seien.
Herr Mingers erläutert, dass der Bebauungsplan II/112 lediglich den Einzelhandel regele und keine Festsetzungen zur Gastronomie mache. Für Spielhallen müsse ein Bauantrag gestellt werden, der je nach Größenordnung unterschiedlich behandelt werden müsse. Ein solcher Bauantrag würde auf jeden Fall dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgestellt werden. Er informiert, dass große Vergnügungsstätten jedoch nur in einem Sondergebiet zulässig seien. Darüber hinaus erinnert er daran, dass vor einigen Jahren eine Satzung mit einem Geltungsbereich für Vergnügungsstätten beschlossen wurde.
Herr Ameis spricht sich sowohl für eine Behindertenwerkstatt als auch für ein China-Restaurant aus. Er erkundigt sich, bis zu welcher Größe eine Vergnügungsstätte hier möglich sei.
Herr Mingers antwortet, dass derzeit eine Vergnügungsstätte < 100 m² möglich sei.
Herr Billmann bemerkt, dass immer erst ein Gesamtkonzept erforderlich sei.
Beschluss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1. die Abwägung der im Rahmen der erneuten (verkürzten) öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (Anlage 1)
2. die Korrektur der Gesamtverkaufsfläche von 3.050 qm auf 1.634 qm als redaktionelle Änderung in Satzung und Begründung
3. den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und
empfiehlt dem Rat den Beschluss
1. der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
2. der Abwägung der im Rahmen der erneuten (verkürzten) öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen und
- des (textlichen) Bebauungsplanes II/112 “Industriestraße III“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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