02.09.2010 - 10 Maßnahmen auf dem Abenteuerspielplatz in Herzog...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 02.09.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fischer erklärt, dass der letzte Satz zum Tagesordnungspunkt im Sachverhalt („der Abenteuerspielplatz kann dann im Frühjahr 2011 seinen Betrieb wieder aufnehmen“) sehr entschlossen klinge, und regt daher an, dass dieser auch in den Beschlussvorschlag übernommen werden sollte. Er schlage von daher folgende Ergänzung des Beschlusses vor:
„Die Maßnahmen am Abenteuerspielplatz werden in der zweiten Novemberhälfte 2010 durchgeführt, so dass im Frühjahr 2011 der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.“.
Herr Peinkofer wünscht eine weitere Ergänzung, die eine zeitnahe Information der Antragsteller gewährleiste. Nach kurzer Diskussion hierüber einigt sich der Ausschuss auf die Formulierung „Die Antragsteller sind unmittelbar nach Freigabe der Niederschrift über diesen Beschluss zu unterrichten“.
Herr Joerissen zeigt sich nochmals sehr enttäuscht darüber, dass sich die Maßnahme so lange hingezogen habe.
Herr Becker hegt Zweifel daran, dass die Maßnahme im November 2010 umgesetzt werde, weil dem dann möglicherweise z.B. der Wintereinbruch wieder entgegen stehe. Auch in dieser Frage hätte er gerne einen verantwortlichen Vertreter des FB 4 in der Sitzung.
Frau Froese-Kindermann erwidert hierzu, dass die technischen Details immer im Hause abgestimmt würden. Der Technische Dezernent habe ihr die technische Ausführbarkeit der Arbeiten für den November 2010 bestätigt. Aus ihrer Sicht gebe es keinen Grund, hieran zu zweifeln. Eine parallele Durchführung der Arbeiten zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes sei definitiv nicht möglich gewesen. Dies hätte bedeutet, dass bei Durchführung der Maßnahme zahlreiche Veranstaltungen hätten ausfallen müssen.
Frau Schwenk ergänzt, dass man in diesem Sommer eine Auslastung des Abenteuerspielplatzes von ca. 90 % habe verzeichnen können. Es wäre sicherlich nicht zielführend gewesen, die zahlreichen Aktivitäten durch Bauarbeiten über weite Strecken zu verhindern.
Herr Peinkofer erklärt, dass er es als grundsätzliches Problem sehe, wenn Antragsteller nicht zeitnah informiert würden. Deshalb rege er an, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:
„Ab sofort wird den Antragstellern nach Beratung der jeweiligen Anträge bzw. Anregungen nach Freigabe des Protokolls ein schriftlicher Bescheid über das Beratungs- bzw. Umsetzungsergebnis mitgeteilt. Im Falle der Weiterleitung an andere Ausschüsse wird auch über deren Ergebnisse eine schriftliche Information erteilt. Die Informationen sollen auch die jeweiligen Entscheidungsgründe erläutern. Die Schreiben werden den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses unter dem TOP „Beschlusskontrolle“ zur Kenntnis gegeben.“
Herr Becker regt an, zwecks Beschlussfassung in der angeregten Form für die nächste Sitzung einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorgelegt zu bekommen. Herr Barth schließt sich diesem Vorschlag an.
Abschließend fasst der Ausschuss einen im Sinne der Wortbeiträge geänderten
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten auf dem Abenteuerspielplatz in der 2. Novemberhälfte 2010 durchzuführen, so dass der Betrieb des Spielplatzes im Frühjahr 2011 wieder aufgenommen werden kann. Die Antragsteller sind unmittelbar nach Freigabe der Niederschrift über diesen Beschluss zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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28 kB
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