02.09.2010 - 12 Schutz der Jugend vor Alkoholmissbrauch hier: A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Fischer dankt der Verwaltung für ihre Ausführungen zur Anfrage seiner Fraktion und erkundigt sich danach, wie die Kontrollen von Verkaufsstellen von Alkoholika aussehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, sollten Verstöße festgestellt werden?

 

Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass im Vorfeld beispielsweise der Karnevalstage zunächst präventiv Aufklärungsarbeit betrieben werde. So würde beispielsweise anlässlich persönlicher Besuche Informationsmaterial in Form von Broschüren und Plakate an die Verkaufsstellen verteilt, wobei diese Gelegenheiten seitens der MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes genutzt würden, in Gesprächen zusätzlich für die Problematik zu sensibilisieren.

Ganzjährig, insbesondere aber während der Karnevalstage würden zudem routinemäßige, aber auch anlassbezogene (z.B. Hinweise aus der Bevölkerung) Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können dann Bußgeldbescheide folgen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:             

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen zur Vorlage