05.10.2010 - 5 II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Zähringer erklärt, dass die Abwassergebührensatzung - im Nachgang zu dem vor dem Verwaltungsgericht Aachen geschlossenen Vergleich – überarbeitet worden ist und jetzt den Erfordernissen der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Auch das vorliegende Gutachten des Städte- und Gemeindesbundes hat die Umsetzbarkeit der Umstellung zum Jahreswechsel 2010/2011 bestätigt. Ergänzend wurde auch die aktuelle Auffassung des Fachministeriums eingeholt und entsprechend berücksichtigt.

Künftig soll die Umstellung zu einer zeitnahen und transparenten Abrechnung für die Verbraucher führen.

 

Die Stadtverordneten Billmann und Neitzke bitten um Mitteilung, ob sichergestellt ist, dass die Ablesung durch die enwor  auch tatsächlich bis zum 31.12.10 erfolgt.

 

Herr Zähringer bestätigt dies und erklärt , dass die rechtssichere Umsetzung des Abrechnungsverfahrens zum Jahreswechsel verbindlich von der Geschäftsführung der enwor zugesagt wurde. Eines schriftliche Fixierung erfolgt in Kürze. Er weist darauf hin, dass darüber hinaus jeder Kunde auch die Möglichkeit hat, seinen Verbrauch per Internet direkt bei der enwor zu melden.

 

Stadtverordneter Ameis erklärt, dass seine Fraktion, DIE LINKE, mangels Vertrauen in die enwor die Beschlussvorlage ablehnt. Er würde es begrüßen, wenn die Stadt weiterhin die Abrechnungen erstellt.

 

Bürgermeister von den Driesch unterstreicht noch einmal ausdrücklich die positive Änderrung für die Bürger, wenn dem Beschluss zugestimmt wird, da die bisherigen Abrechnungsmodalitäten wesentlich weniger zeitnah waren.

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den als Anlage 1 vorgelegten II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath vom 16.12.2008 rückwirkend zum 01.01.2010.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              41

Nein- Stimmen:              3

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage