07.06.2011 - 10 Überprüfung der Notwendigkeit und Einrichtung e...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein führt aus, dass bei einem neuen Wohngebiet mit ca. 35 Wohneinheiten auf jeden Fall ein Spielplatz dazu gehöre. Er beantragt dann, den Beschlussvorschlag in der Weise zu ändern, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Spielplatzfläche von ca. 500 m² auszuweisen. Die Ausführung sei mit dem Jugendamt abzustimmen und die Kosten für diesen Spielplatz habe der Investor des neu zu schaffenden Wohngebietes zu tragen.

 

Herr Billmann entgegnet, dass das Ziel einer weiteren Nutzung des Vetrotex-Geländes die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben seien. Er betont, dass die Stadt noch nicht Eigentümer dieses Geländes sei und man es sich mit dem Investor nicht verscherzen solle. Er weist darauf hin, dass das Fachamt einen Spielplatz im neu zu schaffenden Wohngebiet nicht für erforderlich halte und würde daher dem Vorschlag der SPD-Fraktion nicht folgen.

 

Herr Dr. Fleckenstein entgegnet, dass der nächste Kleinkinder-Spielplatz in der Straße Am Klösterchen sei und von den Kindern im neu zu schaffenden Wohngebiet Dahlemer Straße kaum zu erreichen wäre und daher keinen Sinn mache. Der Spielplatz für größere Kinder in der Straße Auf der Pief könne wohl genutzt werden, ein Kleinkinder-Spielplatz müsse aber neu geschaffen werden. Die Aussage vom Jugendamt sei rechnerisch wohl so okay, aber sachlich und inhaltlich falsch. Ein neuer Kleinkinder-Spielplatz sei daher erforderlich.

 

Herr Dr. Hahn entgegnet, dass er den Vorschlag der Erschaffung eines neuen Spielplatzes mittragen würde, wenn eine starre Festsetzung von 500 m² Fläche nicht erfolgen würde.

 

Herr Schmälter führt aus, dass man sich an einem Spielplatz im Schleypenhof orientiert habe, der eine Größe von ca. 400 bis 500 m² habe.

 

Herr Mingers weist darauf hin, dass es bei der Stadt Herzogenrath eine Richtlinie über das Anlegen von Kinderspielplätzen gebe. Diese habe die Verwaltung auch beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf angewandt. Sofern diese Richtlinie keine Anwendung mehr finden soll, müsse die Änderung beantragt werden.

 

Herr Moschel führt aus, dass die Spielplatzfläche zur Zeit noch ausreichend sei, aber Flächen für die Zukunft vom Eigentümer gesichert werden müssen. Er weist dabei auf das Negativbeispiel in der Forensberger Straße hin.

 

Herr Billmann führt aus, dass ein Spielplatz auch auf dem Gelände des Klösterchens angelegt werden könne und erwidert, dass das Neubaugebiet Schleypenhof mit dem hier zu schaffenden Neubaugebiet nicht vergleichbar sei.

 

Herr Staron führt aus, dass es sich bei dem Neubaugebiet Dahlemer Straße um ein begrenztes Areal handele, auf welchem 34 Häuser entstehen sollen und dass dieses nicht erweitert werden könne.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung im Bereich der Dahlemer Straße respektive auf dem Gelände Am Klösterchen eine Spielplatzfläche von ca. 500 m² auszuweisen. Die Bestückung sei mit dem Jugendamt der Stadt Herzogenrath abzusprechen. Die Kosten für den Spielplatz habe der Investor zu tragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:              Einstimmig

Nein:              --

Enthaltungen:              --

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=350&TOLFDNR=6698&selfaction=print