07.06.2011 - 7 Änderung der Satzung gem. § 34 (4) BauGB in Hof...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein führt aus, dass sich entgegen der Vorlage der Verwaltung der Sachverhalt doch geändert habe, da nunmehr mehrere Bürger eine Änderung der Innenbereichssatzung beantragt hätten. Da im bekannten Fall aber ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig sei, solle über die Bürgeranregung bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht entschieden werden. Nach Vorlage des Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens solle in der darauffolgenden Sitzung dann der Ausschuss hierüber informiert werden. Anschließend könne immer noch im Sinne der Bürgeranregung entschieden werden.

 

Herr Billmann entgegnet, dass es nicht erforderlich sei, das Urteil abzuwarten. Er habe dies von einem Juristen prüfen lassen und es wäre möglich, sich einvernehmlich mit den Bürgern auseinanderzusetzen. Er kritisiere, dass es hier offensichtlich nach dem Willen eines einzelnen Mieters und gegen den Willen der Eigentümer der betroffenen Häuser gehen würde. Er fordere daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Herr Staron entgegnet, dass der Bürgermeister selbstverständlich dem Dezernat und dem Fachbereich 3 Weisungen erteilen könne, man aber das Verwaltungsgerichtsverfahren abwarten solle.

 

Herr Jaroniak erkundigt sich, ob der Bürgermeister die juristische Auskunft gegeben habe, dass eine sofortige Lösung des Problemes möglich sei.

 

Herr Billmann entgegnet, dass der Bürgermeister sowohl Beschlüsse prüfen könne als ihm auch diese Auskunft gegeben habe.

 

Herr Dr. Fleckenstein betont nochmals, dass man das verwaltungsgerichtliche Verfahren abwarten solle und der Ausschuss anschließend immer noch entscheiden könne.

 

Herr Jaroniak entgegnet, man solle doch dem Bürger entgegenkommen und zum jetzigen Zeitpunkt bereits entscheiden, dann könne die Klage vor dem Verwaltungsgericht auch zurückgenommen werden, dies würde ein bürgerfreundliches Verhalten darstellen.

 

Herr Dr. Hahn betont die Zustimmung der FDP zur Auffassung der CDU-Fraktion. Nach der durchgeführten Ortsbesichtigung an den Örtlichkeiten spreche auch nichts gegen eine Verschiebung der Baugrenzen, damit die Eigentümer keine baulichen Anlagen abreißen müssten.

 

Herr Dr. Fleckenstein führt nochmals aus, dass man in einen Rechtsstreit nicht einschreiten solle, die Verwaltung in der Zeit des Gerichtsverfahrens auch nichts unternehmen soll und nach einem eventuell ergangenen Urteil bis zu einer erneuten Sitzung des Ausschusses  auch nicht aus der erlassenen Ordnungsverfügung vollstrecken solle. Er weist auch auf die Problematik der Schaffung eines Präzedenzfalles für die Legalisierung von Schwarzbauten hin.

 

Es wird weiterhin kurz über das Thema kontrovers diskutiert.

 

Herr Gronowski lässt sodann über den weitergehenden Antrag der CDU, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:                9 Stimmen

Nein:              10 Stimmen

Enthaltungen:              --

 

Somit ist der Antrag der CDU abgelehnt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis

             

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Anlagen zur Vorlage