24.11.2011 - 10 Flächenmanagement /Wohnbaulückenkataster der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Anhand einer Powerpoint-Präsentation stellt Herr Sordon den zunächst verwaltungsintern geführten Entwurf des Baulückenkatasters vor.
Herr Zähringer ergänzt die inhaltliche Vorstellung mit dem Hinweis, dass der Verwaltungsvorstand zugestimmt habe, für finanzielle Auswirkungen bei Erstellung des Baulückenkatasters zusätzlich 2.000,- EUR zur Verfügung zu stellen.
Herr Billmann bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung und fragt, welche Flächen nun noch bebaut werden können und wie mit dem Einverständnis der Eigentümer zur Veröffentlichung ihrer Flächen in Bezug auf den Datenschutz umgegangen werde.
Herr Mingers antwortet, dass jede freie Fläche auf ihre Bebaubarkeit geprüft werden müsse. Dabei gebe es auch viele Flächen, die, wie das vorgestellte Beispiel der städtischen Fläche zeige, nur bedingt bebaubar seien. Bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes erläutert er, dass grundsätzlich das Baugesetzbuch den Umgang mit dem Baulückenkataster regele. Geplant sei, dass einmal bekannt gemacht werde, welche Flächen in das Baulückenkataster aufgenommen werden sollen. Widerspreche ein Eigentümer dann der Veröffentlichung seiner Fläche, werde diese sofort aus dem Kataster herausgenommen.
Herr Becker gibt zu bedenken, dass gegebenenfalls ältere Menschen, die das Internet nicht intensiv oder gar nicht nutzen, mit dieser Vorgehensweise überfordert sein können. Er ist der Ansicht, dass möglicherweise der bessere Weg sei, die Eigentümer einzeln anzusprechen, bzw. anzuschreiben.
Herr Mingers antwortet, dass nur mit der Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch der rechtliche Rahmen eingehalten werde. Sollte sich der Eigentümer interessiert zeigen, werde eine Kontaktaufnahme durchgeführt und die Zusammenarbeit gesucht.
Herr Moschel trägt vor, dass der Antrag eigentlich nur eine Prüfung der freien Flächen in der Innenstadt vorgesehen habe. Man solle die Untersuchung auf die freien Flächen in den ausgewiesenen Wohngebieten des Flächennutzungsplanes beschränken und nicht mit der Untersuchung von freien Gewerbeflächen vermischen.
Herr Mingers antwortet, dass dies teilweise einen Widerspruch in sich darstelle, da sich Wohnpotentialflächen auch in Mischgebieten befinden und somit auch untersucht werden sollten. Darüber hinaus gebe es keine Potenziale im Außenbereich, da dies ja keine Baulücken seien.
Herr Becker betont nochmals, dass er es für sinnvoller befinde, die Eigentümer direkt anzuschreiben und nicht über das Amtsblatt bekannt zu machen.
Herr Mingers antwortet, dass die Bekanntmachung im Amtsblatt erforderlich sei. Auch sei der Weg des Anschreibens problematischer, da der Verwaltung nicht alle Adressen der Eigentümer vorliegen.
Herr Telöken teilt die Ansicht von Herrn Becker und betont, dass auch die ‘menschliche‘ Seite berücksichtigt werden müsse.
Herr Dr. Fleckenstein verweist auf die bekannte Problematik von Google street view, dass keine Veröffentlichung ohne Zusage des Hauseigentümers stattfinden dürfe. Auch im Baulückenkataster müsse es so sein, dass bei jedem einzelnen die Abfrage gestartet werden müsse, ob er seine Fläche im Internet eingestellt haben möchte oder nicht.
Herr Becker merkt an, dass nicht Problem sein könne, dass die Verwaltung die Adressen der Eigentümer nicht habe. Diese seien mit Sicherheit irgendwo registriert.
Herr Zähringer verweist darauf, dass es hier um Datenschutz und Steuergeheimnis gehe. Er schlägt vor, dass die Verwaltung weiterhin am Baulückenkataster arbeite und unter Würdigung der heute genannten Aspekte einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen mache.
Herr Lauscher spricht sich dafür aus, mit konkreter Anfrage beim Eigentümer abzufragen, ob er an der Veröffentlichung seines Grundstückes Interesse habe oder nicht.
Herr Billmann teilt die Ansicht von Herrn Dr. Fleckenstein und betont, dass der Verwaltung wichtig sein müsse, ob der Eigentümer die Veröffentlichung seines Grundstückes wünsche oder nicht und für eine eventuelle Veröffentlichung dessen Zusage vorliegen müsse.
Herr Mingers teilt mit, dass die Anregungen aufgenommen werden und die Verwaltung eine Lösung erarbeiten werde. Vor Inbetriebnahme des Baulückenkatasters werde die Verwaltung den Umwelt- und Planungsausschuss erneut informieren.
Beschluss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ausarbeitung des in Aufstellung befindlichen Flächenkatasters kontinuierlich weiter voran zu treiben.
Der Umwelt- und Planungsausschuss wird vor Inbetriebnahme des Baulückenkatasters erneut informiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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525,4 kB
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