24.11.2011 - 7 Bebauungsplan I/37-E- "Raderfeld" Hier: 1. Abwä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein zeigt sich mit der vorgelegten Planung grundsätzlich einverstanden. Er erkundigt sich, ob es möglich sei, eine behindertengerechte Zuwegung zum Christus-König-Ehrenmal an der Ecke Geilenkirchener Straße / Planstraße einzurichten.

 

Herr Zähringer antwortet, dass im nächsten Bau- und Verkehrsausschuss der hier geplante Kreisverkehr beraten werden solle. Er spricht sich dafür aus, eine behindertengerechte Zuwegung zum Denkmal bei dieser Kreisverkehrsplanung zu berücksichtigen. Die hierfür zusätzlichen Kosten sollen über die Kosten für den Kreisverkehr abgerechnet werden. Er rechnet mit Baubeginn des Kreisverkehres im Frühjahr 2012.

 

Herr Moschel erkundigt sich, warum in den örtlichen Bauvorschriften in Punkt 6 die Gebäudegrundfläche, für die ausnahmsweise andere Materialien zugelassen werden können, wenn dies zur Nutzung erneuerbarer Ressourcen erforderlich ist, auf 60% begrenzt werde.

 

Herr Mingers antwortet, dass diese textliche Formulierung von den vorherigen Bebauungsplänen zum Bereich Raderfeld übernommen worden sei. Es sei jedoch kein Problem, die Begrenzung ’über 60% der Gebäudefläche zu streichen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.               die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (Anlage 1)

 

2.              folgende Änderungen / Ergänzungen in Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung:

 

              2.1:              Zusätzliche Verkehrserschließung im nördlichen Plangebiet als neue                                                         Haupterschließung in Verbindung mit einer Reduzierung der Verkehrsfläche                                           gegenüberliegend des Ritzerfelder Hofes;

              2.2:              Anpassung der überbaubaren Flächen an die zusätzliche               Verkehrserschließung;

              2.3 :              Geringfügige Reduzierung der nördlichen Grünfläche und damit verbundene                                           Verlegung des Regenrückhaltebeckens an die zusätzliche Verkehrsfläche,                                           Verlagerung des Lärmschutzwalls an die Geilenkirchener Straße;

              2.4:              Reduzierung der überbaubaren Fläche im WA2 in Verbindung mit einem Verzicht der Zulässigkeit von Mehrfamilienhäusern, Wegfall der Festsetzung „Fläche für Stellplätze und Tiefgaragen“;

              2.5:              Festsetzung eines Pflanzstreifens entlang der Ritzerfelder Straße;

              2.6:              Festsetzung einer Teilfläche des Grünstreifens in Höhe der Kindertagesstätte als                             private Grünfläche;

              2.7:              Ergänzung der gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich der Farbe der                                                        Dacheindeckung

2.8:              Wegfall der Begrenzung ’über 60% der Gebäudefläche’ unter B - Örtliche Bauvorschriften - Dächer -Punkt 6.

             

3.              die erneute (verkürzte) öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes I/37 –E- „Raderfeld“ gemäß § 4a (3) BauGB

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:              Einstimmig             

Nein:              --

Enthaltungen:              --             

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Anlagen zur Vorlage