29.11.2011 - 12 Förderung für Junge Familien hier: Antrag der C...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 29.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterbüro
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Billmann findet es erstaunlich, dass in Zeiten, in denen man vom demografischen Wandel spricht, die Grunderwerbssteuer erhöht wurde. Mit dem Antrag der CDU-Fraktion soll insbesondere bei Familien mit Kindern ein Zeichen gesetzt werden und wirbt um Zustimmung für den Antrag.
Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU in der vorliegenden Form nicht zu stimmen kann. Sie stellt eine Förderung der Immobilienwirtschaft dar. Dort wo die Stadt „Herr des Verfahrens ist“ werden jungen Familien finanziell unterstützt. Es besteht die Gefahr von entsprechenden Preisaufschlägen. Er beantragt, den ersten Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen und nur über die beiden folgenden Absätze abzustimmen.
Stadtverordneter Billmann sieht keine großen Unterschiede zum Antrag der CDU-Fraktion, zitiert aus dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und bittet um Abstimmung über diesen Antrag.
Bürgermeister von den Driesch stellt nun den folgenden Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:
Junge Familien erhalten ab dem 01.01.2012 bei Altbau-Erwerb einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 EUR als Grundbetrag, zuzüglich einer Kinderpauschale von 500,00 EUR je Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Entsprechende Fördermittel sind ab dem Haushaltsjahr 2012 in den Haushaltsplan einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten.
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 12
Enthaltungen: 1
Damit wird der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt.
Anschließend stellt Bürgermeister von den Driesch den Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne den Absatz 1 zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob bestimmte Wohnbereiche durch stadtplanerische Maßnahmen in den Genuss von Förderungen z. B. der energetischen Sanierung o. ä. kommen können.
Nach Klärung der kommunalen wohnwirtschaftlichen Steuerungsnotwendigkeiten und der Fördermöglichkeiten durch Land und Bund wird die Förderberatung durch die Verwaltung in Zusammenhang mit der Beratung über sonstige bestehende Fördermöglichkeiten, die die Stadt Herzogenrath oder das Land NRW bzw. die KFW bieten, durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,9 kB
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