22.02.2011 - 13 Erneute Veränderungssperre für den Geltungsbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat beschließt, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes II/60 "Honigmannstraße" die als Anlage vorgelegte Satzung über eine erneute Veränderungssperre gemäß § 17 (3) BauGB.

 

Die Satzung über die erneute Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              40

Nein- Stimmen:              4

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage