13.12.2011 - 12 Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- In der am 18.10.2011 vom Rat verabschiedeten Kinderfördersatzung (Kfs) wurde im Zuge der Überarbeitung des Satzungstextes eine redaktionelle Anpassung übersehen, die der Korrektur bedarf.
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 13.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass es sich hierbei nur um eine redaktionelle Anpassung des § 17 Abs. 3 der Satzung handele. Weiterhin sei aber aufgefallen, dass die Nummerierung der Absätze des § 17 nicht korrekt sei. Der eigentliche Absatz 4 wurde irrtümlich als Absatz 2 bezeichnet.
Beschluss
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung vom 13.12.2011 über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 – Kinderfördersatzung (Kfs) – in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.10.2011, einschließlich der redaktionellen Änderung des § 17 Abs. 4 der Kinderfördersatzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
36 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
102,5 kB
|