20.03.2012 - 3 Kindergarten Merkstein hier: Vorstellung der Vo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Beratung des Tagesordnungspunktes und bittet Herrn Gellinek vom Architekturbüro nbp-Architekten die Vorplanung des Kindergartenneubaus vorzustellen.

 

Herr Gellinek erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation das Bauvorhaben auf dem Gelände Am Wasserturm, welches in Passivhausbauweise konzipiert wurde. Hierzu stellt er zwei Entwurfsplanungen vor:

 

Ein erster Entwurf sieht für den Kindergarten einen Flachbau in eingeschossiger Bauweise, der zweite Entwurf ein zweistöckiges Gebäude vor.

 

Herr Gellinek berichtet, dass die Entscheidung für ein Gebäude in Passivhausbauwiese mit Mehrkosten zwischen 10 % und 15 % für Kleinlüftungen, Dämmung usw. verbunden sei. Im Allgemeinen amortisieren sich diese Mehrkosten jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 10 bis 15 Jahren über die Energiepreise.

 

Der erste Vorschlag sei in Flachkörperbauweise ausgeführt. Diese Bauweise sei aus pädagogischer Sicht vorteilhaft. Man habe u.a. einen direkten Verbund zum Außengelände. Die zweite Variante beruhe auf einer zweigeschossigen Bauweise.

 

Herr Gellinek erklärt die Gründe für die Erarbeitung des zweiten Entwurfes:

 

Bei der Vorabbesichtigung des Grundstücks sei aufgefallen, dass an der Hauptstraße ein massiver zweigeschossiger Bau mit aufragendem Dach stehe. Daneben befinde sich die Waschhalle auf einem Sockel, die ebenfalls einen massigen Charakter vermittle. Diese Rahmenbedingungen haben das Architekturbüro zu der Erkenntnis geführt, dass der Flachbau zwar aus pädagogischen Gründen sehr sinnvoll sei, sich aber gleichzeitig das Gefühl einstelle, der Flachbau werde von den umstehenden Gebäuden regelrecht erdrückt. Deshalb sei allein aus städtebaulicher Sicht ein Flachbau nicht optimal. Bei den Kindern könne zudem der Eindruck entstehen, zwischen den Nachbargebäuden eingezwängt zu sein, zumal die Nachbargrundstücke im ungünstigsten Fall bis zur Grundstücksgrenze und sogar teilweise zweigeschossig bebaut werden dürfen.

 

Die Aufwendungen für das zweigeschossige Gebäude seien etwas höher als bei der Flachbauweise. Das zweigeschossige Gebäude sei dafür von der Fläche her etwas größer.

 

Die Bruttokosten für die erste Variante wurden mit ca. 1,6 Mio. EUR (inkl. Nebenkosten und Einrichtung) geschätzt. Die zweite Variante schlage mit ca. 1,7 Mio. EUR zu Buche.

 

Am Ende des Vortrages zeigt Herr Gellinek noch eine dreidimensionale Darstellung der vorgestellten Varianten, um aufzuzeigen, wie diese sich in die vorhandene Randbebauung einfügen. Es zeigt sich, dass das Gelände für den Flachbau aufgrund der erdrückenden Wirkung nicht ideal sei. Der zweigeschossige Bau stehe dagegen selbstbewusster den bereits vorhandenen Gebäuden gegenüber.

 

Herr Jaroniak dankt Herrn Gellinek für seine Ausführungen und eröffnet im Anschluss die Aussprache im Ausschuss.

 

Sachkundiger Einwohner Reinartz erkundigt sich, welche integrativen Gruppen in dem neuen Kindergarten aufgenommen werden sollen bzw. welche Art der Behinderungen die Kinder aufweisen dürfen. 

 

Herr Gellinek antwortet, dass grundsätzlich an alle Arten von Behinderungen gedacht werde, im Wesentlichen an körperlich behinderte Kinder oder Kinder mit Down-Syndrom. Der Kindergarten werde dann behindertengerecht ausgestattet.

 

Sachkundiger Einwohner Reinartz fügt die Frage hinzu, ob der im zweigeschossigen Bau genannte Fahrstuhl auch behindertengerecht, das heißt auch für Rollstuhlfahrer, geeignet sei. Zudem vermisse er in dem Entwurf ein Behinderten-WC.

 

Herr Gellinek bestätigt, dass bei den Planungen ein behindertengerechter Fahrstuhl berücksichtigt wurde. Zum Behinderten-WC führt er aus, dass in der ersten Variante, in der noch keine integrative Gruppe eingeplant wurde, die Toilette der Angestellten bereits räumlich so konstruiert sei, dass später ein Behinderten-WC problemlos nachgerüstet werden könne. Die Angestelltentoilette würde dann in den Bereich hinter dem Wirtschaftsraum verlegt.

 

Sachkundiger Einwohner Reinartz fragt nach, ob nicht von Anfang eine integrative Gruppe in den Kindergarten aufgenommen werden könne.

 

Herr Gellinek antwortet, dass dies möglich sei, die Entscheidung müsse allerdings vor dem Hintergrund der zusätzlich entstehenden Kosten getroffen werden. Die Unterbringung einer zusätzlichen integrativen Gruppe sei nicht erste Aufgabenstellung gewesen. Zunächst sollte lediglich die mögliche Erweiterbarkeit des Grundbaus für eine integrative Gruppe mit berücksichtigt werden.

 

Stadtverordneter Billmann kritisiert, dass das vorhandene Baugrundstück für einen vernünftigen Kindergartenneubau absolut nicht geeignet sei. Es ginge vorliegend nur noch darum, dass bestmögliche aus der verfahrenen Situation zu machen. Er fragt sich, ob die Schaffung neuer Kindergartenplätze so dringend sei, dass es dem Ausschuss nicht mehr möglich sei, eine von Grund auf richtige Entscheidung zu treffen. Der Standort zwinge den Ausschuss zu einer Lösung, die nicht zweckdienlich sei.

 

Er stellt heraus, dass die zukünftige Entwicklung der Nachbargrundstücke großen Einfluss auf den Kindergarten an der geplanten Stelle habe. In diesem Zusammenhang weist er nachdrücklich darauf hin, dass das Flurstück 107 nicht im Eigentum der Stadt stehe, welches in der Kleinen Kommission bei einigen Anwesenden zu Verwunderung geführt habe. Das räumliche Angebot für den Kindergarten sei daher stark eingeschränkt.

 

Der Kindergarten müsse auf jeden Fall behindergerecht gebaut werden.

 

Die Frage der Parkplätze sei ebenfalls nicht zufriedenstellend gelöst. Zu hoffen, der angrenzende P+R-Parkplatz würde dieses Manko ausgleichen, gehe fehl. Zum einen seien die Parkplätze für P+R gedacht und finanziert. Es fragt sich daher, ob hier überhaupt eine Umplanung möglich sei. Zum anderen glaube er aus der praktischen Erfahrung heraus nicht, dass der P+R-Parkplatz von den Eltern tatsächlich im gedachten Umfang genutzt werde. Es sei gängige Praxis, dass die Eltern unmittelbar vor dem Kindergarten anhalten, um ihre Kinder im Kindergarten abzugeben. Hier könne es morgens zu deutlichen Behinderungen des übrigen Fahrzeugverkehrs im Gewerbegebiet kommen.

 

Weiter sei in der Kleinen Kommission diskutiert worden, ob nicht ein Satteldach besser als das geplante Flachdach wäre.

 

Die Passivhausbauweise werde von ihm befürwortet.

 

Zum Abschluss richtet er die Frage an Herrn Gellinek, wie viele Kindergärten das Architekturbüro schon geplant habe.

 

Erste Beigeordnete Froese-Kindermann erläutert zu den Stellplätzen, dass die dauerhaft durch die Bediensteten genutzten Stellplätze ausreichend seien. Der Bringverkehr dürfe auf öffentlichen Flächen und Parkplätzen stattfinden, so dass hierfür kein Stellplatzbedarf vorgesehen sei.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel regt an, mehrere Architekturbüros aufzufordern eine grobe Vorplanung einzureichen, um dem Ausschuss einen Vergleich zu bieten und die Entscheidung zu erleichtern.  Er richtet die Frage an die Verwaltung, ob sie sich in gleicher Sache auch an lokale Architekturbüros in Herzogenrath gewandt habe.

 

Die Passivhausbauweise finde seine Zustimmung.

 

Die kleine Außenfläche bereite ihm jedoch Sorge, da aus seiner Sicht nur die Flachbauvariante sinnvoll wäre. Er bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung zu prüfen, ob die angrenzende Parzelle 107 langfristig gepachtet werden könne und welche Kosten hierfür entstünden.

 

Zum Atrium im Flachbau des Kindergartens erklärt er, es sei wichtig, dass der Raum hell und gut beleuchtet gestaltet werde. Er schließt die Frage an, wie das Architekturbüro dies bewerkstelligen wolle.

 

Herr Gellinek erläutert, dass über dem Atrium ein Glashut mit großen Glasflächen geplant sei.

 

Zu der Frage des Stadtverordneten Billmann bezüglich der Anzahl der bereits von seinem Architekturbüro geplanten Kindergärten antwortet Herr Gellinek, dass sein Büro bisher sechs Kindergärten geplant und gebaut habe. Gerne reiche er dem Ausschuss eine Referenzliste nach.

 

Herr Gellinek bestätigt die Ausführungen des Stadtverordneten Dr. Fasel, dass bei Vorlage mehrerer Entwürfe deutlicher werde, welche Probleme es mit dem Grundstück gebe, mit der Umgebung, mit Baurecht oder anderen Dingen. Aus diesem Grund habe sein Büro bereits zwei Varianten entworfen, um die angestoßene Diskussion zu fördern. Er teile die Meinung, dass man sich für die Entscheidung Zeit nehmen solle, denn ein Kindergarten bestehe 30 Jahre und mehr.

 

Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass der zuständige Jugendhilfeausschuss festgestellt habe, dass weitere Kindergartenplätze in Merkstein geschaffen werden müssen. Dies sollte zügig, möglichst bis zum 01.08.2013 erfolgen. Der Jugendhilfeausschuss habe sich sehr intensiv mit dem Grundstück beschäftigt und sei zu dem Entschluss gekommen, dass Grundstück sei für einen Kindergarten geeignet. Der Bau- und Verkehrsausschuss müsse nun dafür sorgen, dass auf dem vorhandenen Grundstück ein vernünftiger Kindergartenneubau errichtet werde. Vor dem Hintergrund des pädagogischen Auftrags komme für seine Fraktion nur ein eingeschossiger Flachbau in Frage. Deshalb favorisiere er die erste Entwurfsvariante, damit die Kinder auch die Möglichkeit hätten ohne Probleme auf das Außengelände zu gelangen. Wichtig sei, wie bereits in der Kleinen Kommission zugesagt, dass von der Verwaltung verstärkt darauf hingearbeitet werde, eine Veränderungssperre für das Flurstück 107 zu erwirken. Auch eine Anmietung des Grundstückes sollte in Erwägung gezogen werden.

 

Die Passivhausbauweise werde auch von seiner Fraktion befürwortet. Es müsse dabei gewährleistet sein, dass den Kleinkindern ein gesundes Raumklima geboten werde, auch,  wenn es zu einer Sonneneinstrahlung auf der Südseite komme, keine Überhitzung der Räume eintrete.

 

Weiter müsse das Ziel eingehalten werden, den Neubau mit dem vorgegebenen Budget von 1,5 Mio. EUR zu verwirklichen. Es müsse sorgfältig geprüft werden, wo noch Einsparungen möglich seien, um die Kosten zu deckeln.

 

Sachkundiger Bürger Voß erkundigt sich, was die spätere Erweiterung des Neubaus an zusätzlichen Kosten verursachen würde.

 

Herr Gellinek antwortet, dass mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 250 T€ zu rechnen sei.

 

Stadtverordneter Ameis bekräftigt, dass auch seine Fraktion aus pädagogischen Gründen ein eingeschossiges Gebäude in Passivhausbauweise befürworte. Er bedaure, dass dem Kindergarten das Flurstück 107 nicht zur Verfügung stehe. Auch er regt an zu prüfen, ob eine Anpachtung des Grundstücks möglich wäre.

 

Er richtet die Frage an die Verwaltung, wie die Zeitplanung für den Neubau aussehe, weil die Zielsetzung die Fertigstellung bis zum der 01.08.2013 vorsehe.

 

Fachbereichsleiter Schlösser erläutert, dass die Einhaltung der Zeitplanung in großem Maße davon abhänge, wann die Kommunalaufsicht den Haushalt der Stadt Herzogenrath freigebe. Bis jetzt hatte die Verwaltung nur die Freigabe des Kämmerers, den Auftrag für die Entwurfsplanung zu erteilen. Selbst bei einer günstigen Prognose sei das zeitliche Ziel kaum einzuhalten.

 

Die Bitte zur Prüfung, ob eine Anpachtung des Flurstücks möglich sei und zu welchen Kosten, werde er an den zuständigen Fachbereich 3 im Hause weitergeben.

 

Zur Grundstückssituation erklärt er, dass der Jugendhilfeausschuss sich dazu entschlossen habe, dort einen Kindergarten zu errichten und die Verwaltung den Wunsch des Ausschusses entsprechen werde. Dennoch sehe er es als legitim an, dass die Verwaltung den Bau- und Verkehrsausschuss auf Probleme, die im Zusammenhang mit der Standortwahl stehen, auch hinweise.

 

Er stelle fest, dass sich die Anwesenden überwiegend für den Entwurf der eingeschossigen Variante ausgesprochen haben. Dementsprechend werde die Verwaltung diesen Entwurf bei den weiteren Gesprächen mit dem Landesjugendamt als favorisierte Variante vortragen.

 

Weiter sei die Dachform problematisiert worden. Hierzu merkt Fachbereichsleiter Schlösser an, dass eine andere Dachform als ein Flachdach deutlich höhere Kosten verursachen würde.

 

Zur Frage des Stadtverordneten Dr. Fasel hinsichtlich der Anforderung alternativer Planentwürfe antwortet Fachbereichsleiter Schlösser, dass keine alternativen Entwürfe angefordert wurden. Dies sei auch in der Vergangenheit nicht gemacht worden. In der Regel seien die Planungsbüros nicht bereit, Entwurfsplanungen ohne angemessene Vergütung zu erstellen. Außerdem seien die Zeitvorgaben kaum einzuhalten gewesen, wenn weitere Entwürfe angefordert würden. Die vorliegenden Planentwürfe seien aus seiner Sicht gut und diskussionswürdig.

 

Stadtverordneter Billmann widerspricht den Ausführungen des Stadtverordneten Neitzke, dass das Baugrundstück insbesondere wegen seiner fußläufigen Erreichbarkeit für den Kindergarten gut geeignet sei. Diese Behauptung sei vollkommen praxisfremd, weil die Erfahrung an anderen Kindergärten deutlich zeige, dass die Eltern ihre Kinder nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sondern überwiegend mit dem PKW zum Kindergarten bringen.

 

Er erkundigt sich, ob der Erwerb des Baugrundstücks bereits in den genannten Kosten enthalten sei. Weiter halte er es im Sinne einer Erweiterung des Grundstücks für lebensfremd anzunehmen, dass man die angrenzende Parzelle langfristig und günstig pachten könne, da es sich um Bauland handele.

 

Man sei sich einig, dass ein Flachbau errichtet werde, man sei sich aber nicht über den Standort einig. Seine Fraktion werde dem ungeachtet bei allen weiteren Maßnahmen mitwirken. Er vermisse aus diesem Grunde eine Diskussion über die Dachform des Gebäudes. In der Kleinen Kommission wurden Bedenken zum Flachdach geäußert, weil dieses einen hohen Instandhaltungsaufwand verursache.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel erklärt zum Thema Flachdach, dass die Vorbehalte hiergegen aus den 60er und 70er Jahren stammen und nicht mehr den Stand der Technik wiedergeben. Er habe deshalb keine Bedenken ein Flachdach zu installieren.

 

Er regt erneut an, wenn es die Zeit erlaube, eine weitere Entwurfsplanung von einem in Herzogenrath ansässigen Architekturbüro anzufordern. Dabei gehe er davon aus, dass hierfür keine Kosten anfallen.

 

Stadtverordneten Telöken begrüßt die Entwurfsvarianten des Herrn Gellinek. Auch er halte das Baugrundstück nicht ideal für den Bau eines Kindergartens, seine Fraktion wolle aber den weiteren Planungen nicht im Wege stehen. Die Beauftragung eines zweiten Architekturbüros sehe er vor dem Hintergrund des engen Zeitplans kritisch. Dennoch befürworte er den Vorschlag des Stadtverordneten Dr. Fasel, sofern es das Büro schafft einen Entwurf bis zur Stellungnahme des Landesjugendamtes vorzulegen und keine weiteren Kosten hierfür entstehen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet der Ausschussvorsitzende die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Er bedankt sich bei Herrn Gellinek für sein Erscheinen und seine detaillierten Ausführungen und wünscht ihm eine gute Heimfahrt.

 

Sodann fasst der Bau- und Verkehrsausschuss den folgenden erweiterten Beschluss:

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Informationen zum Sachstand des Neubaus Kindergarten Merkstein in Passivhausbauweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgestellte Vorplanung über den Neubau eines eingeschossigen Kindergartens (Variante 1) mit dem Landesjugendamt abzustimmen. Über das Ergebnis ist der Ausschuss zu informieren.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              Einstimmig             

Nein- Stimmen:              -

Enthaltungen:              -