17.04.2012 - 10 Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 17.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heine erklärt, dass das örtliche Rechnungsprüfungsamt die aus dem Anhang ersichtlichen Richtlinienänderungen erst kurz vor dem Ausschusstermin kritisiert habe. Somit habe man einvernehmlich eine neue Formulierung zur Richtlinienänderung erarbeitet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale unter Ziffer 4.1 mit folgendem Zusatz zu ergänzen:
In begründeten Einzelfällen kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.
Aus einer entsprechenden Genehmigung resultiert kein Anspruch auf Förderung.
Etwaige Anträge auf vorzeitigen Baubeginn sollen unter Rücksprache mit dem Stadtsportverband durch die Verwaltung genehmigt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses sei weiterhin durch den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur zu beschließen.
Die geänderte Richtlinie ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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