05.06.2012 - 4 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbe...

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Wortprotokoll

Frau Schönhofer-Nellessen dankt dem Ausschuss zunächst für die Einladung und referiert im Rahmen einer Power-Point-Präsentation zum Thema „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und über das Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Herr Joerißen dankt Frau Schönhofer-Nellesen für den guten Vortrag. Seiner Ansicht nach sei dies ein Thema, welches nicht so einfach zu händeln sei.

 

Auch Herr Schiffer dankt seitens seiner Fraktion für den interessanten Vortrag. Dieser habe eine große Breite an Themen aufgegriffen. Bezogen auf den Beschlussvorschlag fehle ihm jedoch die Schnittmenge mit dem Stadtrat. Er schlage daher vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: „… Der Rat der Stadt Herzogenrath verpflichtet sich dort, wo es ihm möglich ist, für die Umsetzung der in der Charta geforderten Grundsätze einzutreten, sofern und soweit es die Regulationskompetenzen des Rates betrifft.“

 

Frau Fink spricht ihren Dank aus. Sie sei mit dem Thema persönlich sehr vertraut.  Auch habe sie „Home care“ schon in Aktion gesehen. Von daher wisse sie die Arbeit der Menschen sehr zu schätzen.

Ihrer Ansicht nach habe man für Sterbende, gerade in Einrichtungen, oft nicht so viel Zeit, wie die Patienten benötigen, so dass ambulante Hilfe von außen, z.B. durch „Home care“ äußerst wichtig sei. Die Sterbebegleitung sei ein wichtiger Teil des Sterbeprozesses. Dieser Weg finde oft auch nicht mehr in den Familien statt, sondern werde immer mehr zum Tabuthema. Gerade deswegen seien solche Bewegungen wie die hier vorgestellt Charta sehr wichtig. Des Weiteren führt sie aus, dass die Sterbebegleitung auch die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen erhalte. Es seien ausreichend gesetzliche Regelungen da, die auch eine Finanzierung der gesetzlichen Maßnahmen sicherten. Die ehrenamtliche Arbeit müsse hierzu nochmals separat gesehen werden.

In der Anlage zur Einladung seien 5 Leitsätze aufgeführt. Bezogen auf den 2. Leitsatz führt sie aus, dass sie diesem so nicht zustimmen könne. Ihrer Ansicht nach impliziere dieser, dass die Sterbehilfe verhindert werden solle. Frau Schönhöfer-Nellissen führt aus, dass dieser Leitsatz nach ihrer persönlichen Sicht auch hätte weggelassen werden können, aber nun einmal darin enthalten sei.

Für Frau Fink sei aber die Selbstbestimmung am Lebensende sehr wichtig. Daher solle jeder die Möglichkeit haben, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Sie habe ihre Meinung bezogen auf Sterbehilfe und Organspende, welche sie hier auch positionieren wolle. Zudem sei erst in den vergangenen Tagen ein neues Gesetz zum Thema Organspende auf den Weg gebracht worden. Sie sehe einen Widerspruch zwischen den fünf Leitsätzen und der Organspende.

Zudem wolle sie wissen, warum die Zuständigkeit des Rates tatsächlich gegeben sein müsse und der Ausschuss lediglich eine Empfehlung an den Rat weitergebe, für die Grundsätze einzustehen.

 

Frau Schönhofer-Nellessen führt aus, dass auch mit den Nachbarn aus der Euregio ein stetiger Austausch stattfinde, und dass sowohl Praktiker als auch freiwillige Helfer gerade bei diesem Thema ganz nah bei einander seien. Natürlich gebe es immer Lücken, die jedoch nicht verhindert werden könnten. Bezogen auf die Sterbehilfe teilt sie mit, dass da, wo die Versorgung gut vernetzt sei, die Nachfragen nach Sterbehilfe deutlich weniger wären. Zudem wolle die Charta der Sterbehilfe entgegenwirken und nicht etwas an den Gesetzen ändern. Passive Sterbehilfe sei auch in Deutschland legal. In der Praxis bestehe auch nur ein marginaler Unterschied zur aktiven Sterbehilfe. Auch sei ihr aufgefallen, dass gesunde Menschen viel häufiger mitteilen würden, dass sie in der akuten Situation Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollten als Kranke.

Ihrer Ansicht nach sei eine Gesetzesänderung in Deutschland nicht notwendig, da man hier bereits ganz nah am Menschen sei.

Bezogen auf die Organspende führt sie aus, dass es keine einheitliche Position gebe, auch nicht in der Charta.

Eine Einbeziehung der Stadt Herzogenrath sei von Vorteil um auch regionale Fragen klären zu können. Zudem seien auch ortsansässige Ärzte, Pflegedienste und andere Organisationen involviert, die die Menschen vor Ort unterstützen. Es handele sich bei der Unterzeichnung auch nicht so sehr um eine politische Entscheidung, sondern eher um eine ethische Unterstützung, über die sich die Akteure sehr freuen würden.

 

Auch Herr H. Prast dankt seinerseits für den Vortrag. Vorab habe es in seiner Fraktion längere Diskussionen zu diesem Thema gegeben. Er sei der Ansicht, dass die Empfehlung durch den Stadtrat getragen werden müsse und nicht durch den Ausschuss. Auch gebe es hier kein richtig oder falsch. Vielmehr gebe es eine ethische, moralische und religiöse Intention. Er habe sich auch an diesem Satz in Charta gestört, jedoch hätten die Argumente der Referentin dieses entschärft. Die deutsche Geschichte trage dazu bei, nicht unbedarft an das Thema heranzugehen.

Er zeige sich zudem darüber verärgert, dass das Thema jetzt, nachdem es in 2009 schon mal behandelt wurde, wieder auf die Tagesordnung gekommen sei mit dem Beschlussvorschlag, dass der Ausschuss dem Rat empfehlen solle, die Charta am 22.06.2012 durch den Bürgermeister unterschreiben zu lassen, die dafür notwendige  Ratssitzung jedoch erst am 24.06.2012 stattfinde.

Seine Fraktion sehe den Beschluss als Gewissensentscheidung. Eine Dringlichkeitsentscheidung sei, seiner Ansicht nach, auch nicht gewollt, da die Last dann den Fraktionsvorsitzenden oder dessen Vertreter aufgebürdet würde.

Er erachte es daher als sinnvoll, heute keinen Beschluss zu fassen, um jedem Ratsmitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

Er weist noch darauf hin, dass dieser Vorschlag sich nicht gegen die Idee bzw. die Organisation und auch nicht gegen die Menschen richte. Er habe lediglich eine andere Sichtweise der Dinge.

Er fragt nach, ob die Unterschrift auch nachträglich geleistet werden könne.

 

Frau Schönhofer-Nellessen freut sich über die Ernsthaftigkeit der Diskussion. Dies sei ein positiver Prozess. Für sie sei nicht entscheidend, dass die Unterschrift bis zum 22.06.2012 geleistet sei, sondern vielmehr die Bewusstseinsschaffung zur Entscheidung. Mit der Formulierung „… der insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinander entgegenzuwirken.“ konnten alle Entscheidungsträger leben. Wenn der Sterbende sich Sterbehilfe wünschen würde, so dürften die Ärzte zumindest passive Sterbehilfe leisten.

Sie wäre auch dazu bereit, noch mal in die Sitzung des Stadtrates zu kommen, um sich dort den Fragen zu stellen. Eine Unterschrift unter die Charta sei jederzeit möglich.

 

Herr G. Prast fragt nach, ob im Falle einer Patientenverfügung auch diese Wünsche berücksichtigt würden oder ob versucht werde, die Patienten umzustimmen.

 

Frau Nellesen-Schönhofer teilt mit, dass Selbstbestimmung oberste Priorität sei. Es sei der Wunsch der Helfer, ganz nah an den Bedürfnissen der Menschen zu sein. Wie schon gesagt, nehme jedoch die Nachfrage nach Sterbehilfe ab, wenn die Hilfen früh einsetzten.

 

Frau Sobczyk dankt zunächst für den Vortrag. Auch in ihrer Faktion habe es diverse Anmerkungen und Äußerungen gegeben. Für sie sei von Interesse, ob es immer eine gesetzliche Vorgabe gebe, in dessen Rahmen  Begleiter handeln würden. Dies wird durch Frau Schönhofer-Nellessen bejaht.

Nach Ansicht von Frau Sobczyk entwickele die Charta Maßnahmen, die die Vernetzung und bessere Beratung ermöglichten.  Dies seien Maßnahmen, die sich mit der Veränderung der Gesellschaft beschäftigten. Früher habe man die Familie als Stütze und Begleitung gehabt. Heute seien viele ältere Menschen einsam. Aufgrund dessen könnten die Netzwerke heute früher einsetzen. Auch sie sieht die ethische Verantwortung. Ihre Fraktion habe nicht das Problem, den Beschluss so zu fassen. Man brauche mehr Ehrenamtler, die helfen und gerade dies beinhalte die Charta im positiven Sinne. Ihrer Meinung nach könnten die Ratsmitglieder nur ihre persönliche Meinung äußern. Eine Vertagung in den Rat wäre daher eine Maßnahme, um das allgemeine Bild des Verständnisses zu verbessern. Auch mit dem Ergänzungsvorschlag der FDP zeige sie sich einverstanden. Ihr sei eine optimale Aufklärung und einstimmige Zustimmung wichtig.

 

Auch Frau Froese-Kindermann dankt für den Vortrag. Aus Sicht der Verwaltung handele es sich hier um ein praxisnahes Thema, als das in Regel der Fall wäre. Für den Ausschuss sei es wichtig, dass es im Stadtrat auch auf eine breite Basis gestellt werden würde.

 

Frau Fink bewertet die bisherigen Ausführungen von Frau Schönhofer-Nellessen als positiv. Sie würden dazu beitragen, für den 2. Leitsatz der Charta mehr Spielraum zu lassen. Auch wichtig sei, dass die Patientenverfügung Berücksichtigung finde. Für sie persönlich habe das Wort „insbesondere“ im 2. Leitsatz eine wichtige Bedeutung. Sie könne jedoch dem Beschluss so nicht zustimmen, da sie dann persönlich nicht mehr glaubwürdig sei.

 

Frau Schönhofer-Nellessen weist darauf hin, dass die Leitsätze so in der Bürgermeisterkonferenz protokolliert worden seien. Gerade um diesen Satz sei schwer gerungen worden.

Sie wolle jedoch noch mal für die Veranstaltung am 22.06.2012 werben, da jeder (auch Privatpersonen), an dieser teilnehmen könne.

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Beschluss

Der Vorsitzende stellt sodann den Vorschlag des Herrn G. Prast, in dieser Sitzung keinen Beschluss zu fassen und den Tagesordnungspunkt in die Ratssitzung am 26.06.2012 zu verschieben, zumal die Unterschrift auch nachträglich geleistet werden könne, zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              einstimmig

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen