14.06.2012 - 4 11. Änderung des Bebauungsplanes II/12 "Kirchei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein trägt vor, dass er grundsätzlich für positiv befindet, dass sich der Bereich Kircheich/Casino endlich in geordneten Bahnen entwickle. Allerdings sei der heute zum Satzungsbeschluss vorgelegte Bebauungsplan nicht optimal und es müsse eine Abwägung der Interessen der benachbarten Bürger an der Rehmannstraße mit denen des hier planenden Architekten durchgeführt werden.

Der damalige Bebauungsplan sei beschlossen worden, nachdem die Einfamilienhäuser an der Rehmannstraße bereits gebaut waren, und sah ebenfalls Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser vor. Mit der heutigen geänderten Planung müsse man den Anwohnern an der Rehmannstraße entgegen kommen. Mit der in der Sitzungsvorlage genannten maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m und einem Grenzabstand von 7 m zur benachbarten Bebauung erkläre er sich nicht einverstanden und formuliert folgenden neuen Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.              Die Änderung der Abwägung in der Anlage 1, Seite 7 und 8 dahingehend, dass die Gebäudehöhe bei 3 Vollgeschossen von 10,50 m auf 9,50 m herabgesetzt wird und beauftragt die Verwaltung, die sich hieraus ergebenden Änderungen in Satzung und Begründung zur Ratssitzung am 26. Juni 2012 einzuarbeiten.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Umwelt und Planungsausschuss              

2.              die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlagen 1 und 8) und im Rahmen der Bürgerversammlung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen

3.              den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

und empfiehlt dem Rat den Beschluss

 1.              der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlagen 1 und 8) und im Rahmen der Bürgerversammlung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen und

2.              des Bebauungsplanes II/12 „Kircheich/Casino“, 11. Änderung, als Satzung gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB

 

Herr Billmann stellt fest, dass die Einfamilienhäuser an der Rehmannstraße genehmigt und gebaut wurden, ohne dass ein Gesamtkonzept vorgelegen habe. Die diskutierte Verschattungsproblematik für die Einfamilienhäuser an der Rehmannstraße durch die geplante Neubebauung sehe er nicht. Seiner Meinung nach müssten auch die Interessen insbesondere der älteren und behinderten Menschen, die mit der neuen Bebauung die Möglichkeit von barrierefreien Wohnungen angeboten bekommen, berücksichtigt werden. Sollte heute ein abschließender Kompromiss gefunden werden, würde er diesem auch zustimmen.

 

Herr Staron bemerkt, dass die Planungshoheit beim Rat, bzw. der Politik der Stadt Herzogenrath liege. Die Entwicklung des vorgelegten Kompromisses sei erkennbar und mit heutigem Satzungsbeschluss könne das Projekt weitergeführt werden. Er ergänzt, dass die Eingabe der Bürger an den Petitionsausschuss voraussichtlich zur Mitteilung der Landes-regierung an die Stadtverwaltung führen werde, dass nur die Stadt Herzogenrath die Planungshoheit habe. Der heutige Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses werde  nicht vor dem Ergebnis der Petition veröffentlicht.

 

Herr Gronowski lässt über den von Herrn Dr. Fleckenstein vorgeschlagenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.              Die Änderung der Abwägung in der Anlage 1, Seite 7 und 8 dahingehend, dass die Gebäudehöhe bei 3 Vollgeschossen von 10,50 m auf 9,50 m herabgesetzt wird und beauftragt die Verwaltung, die sich hieraus ergebenden Änderungen in Satzung und Begründung zur Ratssitzung am 26. Juni 2012 einzuarbeiten.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Umwelt und Planungsausschuss              

2.              die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlagen 1 und 8) und im Rahmen der Bürgerversammlung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen

3.              den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

und empfiehlt dem Rat den Beschluss

 1.              der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlagen 1 und 8) und im Rahmen der Bürgerversammlung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen und

2.              des Bebauungsplanes II/12 „Kircheich/Casino“, 11. Änderung, als Satzung gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:              Einstimmig             

Nein:              --             

Enthaltung:              --             

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Anlagen zur Vorlage