14.06.2012 - 12 Bebauungsplan I/55 "Dahlemer Straße" Hier: Antr...

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Wortprotokoll

Herr Staron beantwortet die im Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE aufgeführten Fragen von Nr. 6 bis Nr. 13 wie folgt:

 

Frage 6:

Welche Gefährdungen bestehen für die Anwohner durch Verdichtungsarbeiten an der Böschung und wer trägt die Kosten bei eventuellen Schäden an den Häusern?

 

Antwort:

Für die Anwohner besteht keine Gefahr. Bei eventuellen Schäden an den vorhandenen Häusern hat der Verursacher die Kosten zu tragen. 

 

Frage 7:

Ist das umstrittene Teilgrundstück neben dem ‘Klösterchen‘ als ökologische Ausgleichsfläche vorstellbar?

 

Antwort:

Ja, das ist grundsätzlich vorstellbar. Herr Staron betont jedoch, dass die Stadt Herzogenrath stolz darauf sein könne, dass eine riesige Industriebrache in kürzester Zeit saniert, sauber und vernünftig abgebaut worden sei. Es solle daher überlegt werden, ob nicht eher andere Randbereiche als Ausgleichsfläche denkbar seien.

 

Frage 8:

Welche Gutachten bezüglich der Böschungssicherung liegen der Verwaltung vor?

 

Antwort:

Der Verwaltung liegen zwei Gutachten vor:

-              Stellungnahme zur Standsicherheitsuntersuchung durch die Firma Kühn Geoconsulting               GmbH.

-              Untersuchung der Böschung durch das Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie Eckhardt, Aachen. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Standsicherheit der Böschung nicht mehr gewährleistet ist und die daneben verlaufende Dahlemer Straße bereits Risse aufweist.

 

Herr Ameis verweist auf die Bemerkungen der Anwohner, dass die Risse auf ehemaliges Hochwasser zurückzuführen seien.

 

Herr Staron bestätigt diese Annahme und verweist darauf, dass die Böschung insbesondere durch Wasser sehr labil sei.

 

Frage 9:

Welche Sanierungsmaßnahmen sind dort vorgesehen?

 

Antwort:

Es ist vorgesehen, die Böschung zu verdichten und aufzufüllen.

 

Frage 10:

Wie hoch sind die veranschlagten Kosten?

 

Antwort:

Die Sicherungs- und Verdichtungskosten werden ca. 80.000,- EUR betragen.

 

Frage 11:

Ist es richtig, dass die ULB die Genehmigung zum Fällen der Bäume zurückgezogen hat und ein neutrales Gutachten eingefordert hat?

 

Antwort:

Die Untere Landschaftsbehörde habe keine Genehmigung zu erteilen, sie sei jedoch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt und um eine Stellungnahme/Aus-sage gebeten worden, deren Anregungen dann auch im Bebauungsplan berücksichtigt worden seien. Ein neutrales Gutachten zur Beurteilung der Bäume sei in Auftrag gegeben und werde den Fraktionen zugesandt, sobald es der Verwaltung vorliegt.

 

Fragen 12 u. 13: Falls dies so ist, welchen Gutachter beabsichtigt die Verwaltung damit zu beauftragen und wann ist mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen?

 

Antwort:

Die Verwaltung habe den “Baumpapst“ Herrn Schulz beauftragt, die Bäume an der Dahlemer Straße zu untersuchen. Der Vorort-Termin mit dem Gutachter habe erst heute Morgen stattgefunden. Das Ergebnis des Gutachtens werde Ende Juli der Verwaltung vorgelegt.

Herr Staron betont, dass ebenso die Verwaltung über sehr viel Eigenkompetenz zum Thema Bäume verfüge.

Die Kosten für das Gutachten betragen ca. 4.500,- € netto und werden vom Investor übernommen.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis