23.10.2012 - 12 Interkommunale Verbraucher-Genossenschaft - KoP...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein führt aus, dass die Ausführungen nicht befriedigend seien. Vielmehr seien sie ziemlich schwammig gehalten. Auf dieser Grundlage sollte die Stadt Herzogenrath nicht Mitglied dieser Genossenschaft werden.

 

Bürgermeister von den Driesch führt aus, dass die Leiterin der ÖRP beauftragt wurde, eine Prüfung der Satzung unter Berücksichtung der erfolgten Stellungnahme durchzuführen. Aufgrund der Kürze der Zeit hätte nur eine erste Prüfung und nur eine kurze Stellungnahme der ÖRP erfolgen können. Darin würde mitgeteilt, dass der § 43 der Satzung eine Nachschusspflicht nicht vorsehe. Würde eine Nachschusspflicht bestehen, so müsste nach § 6 Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes eine Nachschusspflicht in der Satzung geregelt werden. Zudem müsste dies in der Beitrittserklärung stehen. Die Zuschusspflicht könnte später mit einer ¾ Mehrheit von der Generalversammlung beschlossen werden. Da die Zuschusspflicht aber ausdrücklich nicht in der Beitrittserklärung erwähnt sei, müsste man sich nicht an den Generalversammlungsbeschluss halten. Nach der ersten Prüfung durch die ÖRP hätte dieser keine weitere fiskalische Bedeutung für die Stadt.

 

Stadtverordneter Billmann beschäftigt die Frage, wie der Beitritt zur KoPart eG in den Nachbarkommunen gesehen wird.

 

Bürgermeister von den Driesch weist darauf hin, dass es bisher wenige Kommunen gäbe, die sich an dieser Genossenschaft beteiligt hätten. Daher könne man keine Aussage treffen, wie dies in anderen Kommunen gesehen würde.

 

Stadtverordneter Mathieu fragt, wie hoch die erwarteten Einsparungen ausfallen werden.

 

Bürgermeister von den Driesch antwortet, dass je mehr Städte sich an der Genossenschaft beteiligen, desto größer die Masse der Bestellungen und umso höher auch die Preisnachlässe wären. Wenn die KoPart zu einem Erfolgsmodell würde, könnten so erhebliche Einsparungen erzielt werden. Bei einer kleinen Gemeinschaft von Mitgliedern, wird der Erfolg eher bescheiden sein.

 

Stadtverordneter Neitzke verweist darauf, dass für bestimmte Projekte die VOL eingehalten werden müsse, auf der anderen Seite müssten aber auch die örtlichen Unternehmen gestärkt werden. Bei einem Beitritt könnte es passieren, dass örtliche Unternehmen nicht in dem gewünschten Maße zum Zuge kämen.       

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat entscheidet, dass folgender Beschlussvorschlag abgelehnt wird:

 

1. Der Stadtrat begrüßt die Initiative des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zur Gründung einer Interkommunalen Verbrauchergenossenschaft und beschließt den Beitritt der Stadt Herzogenrath zur KoPart eG zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

2. Der Stadtrat bevollmächtigt Bürgermeister Christoph von den Driesch zur Unterzeichnung der Beitrittserklärung.

 

3. Der Stadtrat wählt Herrn/Frau ………….. zum/zur städtische/n Vertreter/in in der Generalversammlung der Genossenschaft.

 

4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung und erfolgter Aufnahme durch den Vorstand der Genossenschaft den einmaligen Mitgliedsanteil in Höhe von 750,00 zu leisten.  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:        0             

Nein- Stimmen:  43             

Enthaltungen:       1