27.11.2012 - 7 Erlass einer neuen Verwaltungsgebührensatzung e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 27.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch weist darauf hin, dass sich die Vorlage an dem Muster des Städte- und Gemeindebundes NRW orientierten würde.
Stadtverordneter Bock teilt mit, dass sich die FDP-Fraktion nicht dem Beschlussvorschlag anschließen werde, da Steigerungen von 50% und mehr nicht angemessen seien. Zwar sei die Haushaltslage der Stadt Herzogenrath schwierig, dennoch sollte man sich mehr auf die Ausgabenseite konzentrieren. Er verweist insbesondere auf die Kosten für eine Kopie.
Stadtverordneter Billmann weist darauf hin, dass in den letzten Jahren keine angemessenen Erhöhungen vorgenommen worden seien. Dies sei der Grund für die jetzigen Steigerungen. Er regt an, dass künftig regelmäßig eine Überprüfung stattfinden solle.
Stadtverordneter Neitzke schließt sich den Ausführungen des Stadtverordneten Billmann an und fordert eine jährliche Überprüfung des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührensatzung.
Beschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die Verwaltungsgebührensatzung einschließlich Gebührentarif in der beigefügten Form zu erlassen. Die Verwaltungsgebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 01.01.2002 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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124 kB
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2
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öffentlich
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57 kB
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3
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öffentlich
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