27.11.2012 - 4 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath in der beigefügten Form. Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

 

Die Änderung der Hauptsatzung kann der Rat nach § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen. 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

einstimmig