29.11.2012 - 6 Kahlschlag im WurmtalHier: Antrag der Fraktione...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4.1 Betrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Fleckenstein zeigt sich empört und fassungslos über den durchgeführten Kahlschlag im Wurmtal und spricht von einem Skandal und einer skrupellosen Aktion aus reiner Habgier. Ihm sei nicht klar, warum die Stadt Würselen hiervon gewusst habe, die Stadt Herzogenrath jedoch nicht informiert war. Darüber hinaus möchte er wissen, wie solche Aktionen in Zukunft verhindert werden können.
Frau Froese-Kindermann, Herr Schulte und Herr Rible antworten einhellig, dass der Verwaltung der Stadt Herzogenrath hierzu keine Informationen vorlagen.
Herr Dr. Fleckenstein zeigt sich irritiert, dass Herr Dr. Krämer und Herr Koch über die anstehende Baumfällung informiert gewesen seien, der Stadt diese Informationen jedoch nicht weitergegeben haben.
Herr Dr. Krämer antwortet, dass die Stadt Würselen nicht über die Försterin, sondern über die Untere Forstbehörde direkt informiert worden sei. Ihm sei durch eine Mail bekannt gewesen, dass der EBV an einen Privatmann Waldflächen verkauft habe, der in nächster Zeit Fällungen vornehmen wolle. Dies sei grundsätzlich keine Besonderheit, dass der EBV regelmäßig Waldflächen an privat verkaufe.
Herr Dr. Fleckenstein möchte wissen, ob ein Verstoß gegen die Schutzvorschriften in FFH- und Naturschutzgebieten vorliege. Es müsse unbedingt geprüft werden, ob die Kahlhieb-Vorschriften eingehalten wurden und wenn nicht, ob gegen diese Person rechtlich vorgegangen werden könne. Ihm sei nicht erklärlich, warum die StädteRegion Aachen von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht habe. Er erkundigt sich, ob es mit Blick auf eine zukünftige Vermeidung eines erneuten Kahlschlages möglich sei, einen Vertrag über alle Privatflächen in FFH-Gebieten zu legen und das Vorkaufsrecht des Landes NRW in Anspruch zu nehmen. Ihm sei bekannt, dass die StädteRegion alle Notare angeschrieben habe, dass sie vom Vorkaufsrecht beim Verkauf von Waldflächen keinen Gebrauch machen wolle. Dies müsse geändert werden. An Herrn Willeke gerichtet stellt er die Frage, ob die Vorgaben aus dem Biotop-Managementplan und dem Sofortmaßnahmenkonzept auch privaten Waldbesitzern auferlegt werden könne.
Herr Willeke antwortet, dass normalerweise eine Fällaktion ein Kompromiss zwischen der Ökologie und der Wirtschaft sei. Was hier passiert sei habe er in dieser Form noch nie erlebt. Der EBV verkaufe sehr oft Waldflächen an Privat und üblicherweise nehme der Waldbesitzer Kontakt mit dem entsprechenden Förster auf.
Bezogen auf die von Herrn Raida anfangs der Sitzung gestellte Frage zum Vorkaufsrecht der StädteRegion informiert Herr Mingers, dass bei Naturschutzgebieten nach dem Landschaftsgesetz das gesetzliche Vorkaufsrecht der Regelfall sei und nur, wenn es nicht ausgeübt werde, ein politischer Beschluss zu fassen sei, der dann öffentlich bekannt gemacht werden müsse. Die Verwaltung habe bewusst die Beratung dieses Themas durch den Ausschuss abgewartet, um mit einem Auftrag eine Anfrage bei der ULB zu stellen.
Herr Ameis zeigt sich sehr geschockt über den grausamen Kahlschlag nur für den reinen Profit. Er bezieht sich auf eine Mail an Herrn Staron, von der er wisse, dass diese an Herrn Rible weitergeleitet wurde. Er bittet jetzt um Antwort auf die in dieser Mail formulierten Fragen.
Frage:
Gibt es eine schriftliche Stellungnahme des Waldbesitzers?
Antwort Herr Rible:
Die angesprochene Mail ist ihm kurzfristig von Herrn Staron zugestellt worden. Eine schriftliche Stellungnahme vom Waldbesitzer liegt ihm derzeit nicht vor.
Fragen:
Gibt es eine schriftliche Stellungnahme des Gemeindefortsamtes Aachen?
Gibt es eine schriftliche Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz - Regional-forstamt Rureifel Jülicher Börde?
Antwort Herr Rible:
Eine Stellungnahme des Gemeindeforstamtes Aachen gibt es derzeit nur zu den Fragen aus dem Antrag (Kahlschlag im Wurmtal) der Gestaltungsmehrheit vom 19.11.2012. Diese sind auch in der Vorlage durch das Gemeindeforstamt Aachen und durch den Landesbetrieb Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde - beantwortet worden. Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen können diese an die anwesenden Vertreter des Gemeindefortsamtes Aachen, Herrn Dr. Krämer und Herrn Koch gestellt werden.
Frage:
Liegt der Stadt eine Liste vor, welche Waldgrundstücke privat und welche im städtischen Besitz seien?
Antwort Herr Rible:
Eine solche Liste existiert nicht. Mit der Erstellung der neuen Forsteinrichtung wurden auch neue Forstpläne erstellt, die im Einzelnen aber nur die von der Stadt bewirtschafteten Waldflächen darstellen. Diese sind mit der Einladung zur Sitzung und zusätzlich in einem separaten Ordner den jeweiligen Fraktionen in farbiger und laminierter Form überreicht worden.
Herr Ameis bittet die Verwaltung, alle juristischen und forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen, dass solch ein Kahlschlag nicht mehr passieren könne.
Herr Becker bittet darum, die Stellungnahme der ULB dem Protokoll beizufügen. Außerdem bittet er um Prüfung noch vor Dezember, warum das Vorkaufsrecht nicht genutzt wurde. Er schlägt vor, alle Flächen, die in Zukunft vom EBV zum Verkauf anstehen, selbst zu kaufen. Nur so könne ein erneuter derartiger Kahlschlag verhindert werden. Wichtig sei, den Bestand jetzt zu sichern. Er bittet darum, rechtlich zu klären, ob der Privatbesitzer zu einer Ausgleichszahlung gezwungen werden könne. Außerdem müsse geprüft werden, ob städtische Wege während dieser Aktion zerstört worden seien; gegebenenfalls müsse Schadensersatz erzwungen werden.
Herr Mingers erläutert, dass das Thema ‘Ankauf von Grundstücken‘ im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden müsse. Grundsätzlich sei nicht die Stadt für die Ausübung des Vorkaufsrechtes beim Verkauf von Waldflächen zuständig, sondern die StädteRegion.
Herr Dr. Fasel resümiert, dass nach jahrelanger Politik und Kampf um jeden einzelnen Baum ein privater Investor nun über die Stadt hereinbreche und die geleistete Arbeit zerstöre. Es dränge sich jetzt die Frage nach Recht und Entscheidung auf. Priorität sei, einen solchen Kahlschlag für immer zu vermeiden und die zum Verkauf anstehenden Waldflächen zum Bestandsschutz selber zu kaufen.
Herr Dr. Helbig ist der Ansicht, dass das Verhältnis 90% Entnahme und 10% Restbestand so nicht in Ordnung sei.
Herr Willeke antwortet, dass sich dies aus der Regelung der Förderbestimmungen entwickele und nicht aus dem Forstwirtschaftsgesetz. Die Größenordnung bei den privaten Eigentümern, die man mindestens schützen müsse, betrage eben diese 10% Restbäume. Das heißt, dass bei einem großen Waldbestand 10 von 100 Bäumen erhalten werden müssen. Seiner Erfahrung nach nutzen die privaten Waldeigentümer dieses Verhältnis nicht aus. Rechtlich bindend seien hier andere Einschränkungen, etwa das Naturschutzgebiet für das Wurmtal.
Frau Froese-Kindermann bezieht sich auf die zuständige StädteRegion und stellt in Frage, ob der Beschluss, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, korrekt bekannt gemacht worden sei. Sie begrüßt das hier im Ausschuss vorrangig gesetzte Ziel, mit der StädteRegion abzuklären, wie sie sich zu diesem Thema weiterhin stelle, oder andere Maßnahmen treffen werde.
Herr Becker betont, dass städtischer Wald in städtische Hand gehöre. Die Stadt solle die zu verkaufenden Waldflächen kaufen und gegebenenfalls an Naturschutzverbände verpachten. Ärgerlich sei, dass jemand, der Forstwirtschaft betreibe, eine solche Profitgier, die mit Nachhaltigkeit nichts zu tun habe, in den Vordergrund stelle.
Ebenfalls ist Herr Ameis der Ansicht, dass Wald in städtische Hand gehöre. Die Verwaltung der StädteRegion müsse besser und sorgfältiger mit diesem Thema umgehen.
Herr Bock mahnt, nun aktiv die Waldflächen, die verkauft werden sollen, vorbeugend zu suchen.
Herr Dr. Fleckenstein macht folgenden Beschlussvorschlag:
- Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, juristisch prüfen zu lassen, ob bei der Fällaktion im Further Wald ein Verstoß gegen die Richtlinien für FFH-Gebiete bzw. für den Vogelschutz im Wald vorliegt. Im Falle, dass dies positiv beantwortet wird, wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Schritte gegen den Verursacher einzuleiten, bzw. einleiten zu lassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste aller auf Herzogenrather Stadtgebiet im Privatbesitz befindlichen Waldgebiete vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bei der StädteRegion Aachen darauf hinzuwirken, dass diese von ihrem Vorkaufsrecht bei Verkauf von im Privatbesitz befindlichen Waldflächen Gebrauch macht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, durch welche Maßnahmen zukünftig Kahlschläge wie im Further Wald verhindert werden können. Insbesondere ist zusammen mit der Forstbehörde die Festlegung von Sondermaßnahmenkatalogen (SOMAKO) zu prüfen.
Herr Bock spricht sich für eine Kartierung aus, die die derzeitigen in Privatbesitz befindlichen Flächen darstellt.
Herr Becker ist der Ansicht, dass so auch schlafende Hunde geweckt werden können, da sich auch kleine Flächen in Privatbesitz befinden. Die Privateigentümer sollten eher nicht aktiv angeschrieben werden.
Herr Bock schlägt vor, dass die Stadt bei Zwangsversteigerungen von Privatwaldflächen oder ähnlichem zugreifen sollte.
Herr Mingers informiert hierzu, dass ab Januar die Stadt Herzogenrath sich wieder im Nothaushalt befinden werde. Sie selbst könne keine Flächen kaufen, die StädteRegion jedoch wohl.
Herr Billmann formuliert den Auftrag an die Verwaltung, darauf hinzuwirken, eine einstweilige Verfügung dahingehend zu erwirken, dass die Bäume auf den letzten 15 ha nicht gefällt werden können.
Herr Mingers führt dazu aus, dass die Politik per Dringlichkeit beschließen könne, die Verwaltung mit dem Kauf dieser 15 ha zu beauftragen.
Herr Dr. Fleckenstein begrüßt diese Vorgehensweise und ergänzt seinen vorgenannten Beschlussvorschlag um die Punkte 5 und 6. Über den gesamten Beschluss wird wie folgt abgestimmt.
Information der Verwaltung:
Die Anfrage der Verwaltung an die ULB vom 06.12.2012 ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Eine Antwort der ULB steht noch aus.
Beschluss
Beschluss:
- Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, juristisch prüfen zu lassen, ob bei der Fällaktion im Further Wald ein Verstoß gegen die Richtlinien für FFH-Gebiete bzw. für den Vogelschutz im Wald vorliegt. Im Falle, dass dies positiv beantwortet wird, wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Schritte gegen den Verursacher einzuleiten bzw. einleiten zu lassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste aller auf Herzogenrather Stadtgebiet im Privatbesitz befindlichen Waldgebiete vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bei der StädteRegion Aachen darauf hinzuwirken, dass diese von ihrem Vorkaufsrecht bei Verkauf von im Privatbesitz befindlichen Waldflächen Gebrauch macht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, durch welche Maßnahmen zukünftig Kahlschläge wie im Further Wald verhindert werden können.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Schadensersatzansprüche bezüglich der Zerstörung städtischer Wege zu klären.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bezüglich weiterer Abholzungen zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
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347,7 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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