11.12.2012 - 27 Prüfung der Aufstellungsverpflichtung eines Ges...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur faktischen Befreiung von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses zur Kenntnis und verweist sie zur Prüfung gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              44

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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