11.12.2012 - 31.1 Pflichten der Ratsvertreter;hier: Antrag der FD...

Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgermeister von den Driesch weist die Stadtverordneten auf Ihre Pflichtung und damit auf die Einhaltung des § 30 der Gemeindeordnung hin.

 

Stadtverordnete Fink teilt nochmals mit, dass die offizielle Bezeichnung für die Ratsangehörigen in Herzogenrath „Stadtverordnete“ lautet.