Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
Bürgermeister von den Driesch weist die Stadtverordneten auf Ihre Pflichtung und damit auf die Einhaltung des § 30 der Gemeindeordnung hin.
Stadtverordnete Fink teilt nochmals mit, dass die offizielle Bezeichnung für die Ratsangehörigen in Herzogenrath „Stadtverordnete“ lautet.