11.12.2012 - 26 Rettungswesen in Herzogenrath

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Bürgermeister von den Driesch teilt mit, dass die Städteregion Aachen für ihre weiteren Beratungen zu dieser Thematik auf die Entscheidung aus der Stadt Herzogenrath wartet. In Herzogenrath wird überlegt die Übernahme der Trägerschaft der Rettungswache zu beantragen. Er bittet die Erste Beigeordnete um Beantwortung der Fragen von Herrn Hein aus der Einwohnerfragestunde.

 

Die zuständige Dezernentin, Erste Beigeordnete Froese-Kindermann, erläutert, dass derzeit ausschließlich die Feuerwehr den KTW besetzt. Durch die beabsichtigte Ausschreibung der Städteregion würde der Stadt Herzogenrath ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Außerdem würde dies eine Degradierung der auf KTW-Transporte spezialisierten Kollegen bedeuten. Daneben haben sich auch mehrere Beamte der Stadt Herzogenrath als Rettungsassistenten ausbilden lassen.

 

Die Erste Beigeordnete versteht  die Nöte und Sorgen der DRK-Mitarbeiter, die derzeit auf der Feuerwache beschäftigt sind. Sie verweist aber auch auf die öffentlich durchgeführte Ausschreibung und die gleichgelagerte Situation in der sich vor einigen Jahren die Kollegen der Johanniter Unfallhilfe befanden, nachdem die Ausschreibung zugunsten des DRK ausgefallen war.  Sie führt aus, dass künftig  die Intensivnotfallrettung  mit dem RTW in Würselen und nicht mehr in Herzogenrath erfolgt. Hier ist auch bei Übernahme der Trägerschaft nur noch die Besetzung mit einem KTW und einem RTW vorgesehen. Die Kostenfrage bei evtl. Fehleinsätzen würde bei Angelegenheiten, bei denen normalerweise die Feuerwehr ausrückt entschärft durch entsprechende Synergieeffekte.  Frau Froese-Kindermann unterstreicht, dass der Brandschutz auf keinen Fall höher als die Rettung bewertet wird. Hier habe der KTW bisher immer hervorragende Leistungen erbracht, die die Stadt Herzogenrath auch im RTW leisten wird.

 

Bürgermeister von den Driesch ergänzt, dass der Stadt selbstverständlich der Entwurf des „Notfallsanitätergesetzes“ bekannt ist und dieses bei den Planungen berücksichtigt wurde.

 

Stadtverordneter Billmann artikuliert seine Verwunderung darüber, was sich die Stadt  bezüglich des Rettungsdienstes - aufgrund der Überlegung der Städteregion - bieten lassen muss. Er erkennt keinen plausiblen Grund, wieso Herzogenrath nicht in der Lage sei sich dieser Aufgabe zu stellen und bekundet seine Hochachtung vor den Kollegen des DRK.

 

Stadtverordneter Neitzke führt aus, dass die Stadt Herzogenrath die erste Stadt war, die damals aufgeschaltet hat. Er verweist auf die bestehende Verordnung des Regierungspräsidenten vom 25.11.77, die unverändert Rechtskraft habe. Sollte in Herzogenrath der Beschlussvorschlag gefasst werden, würde Herzogenrath damit aus der europaweiten Ausschreibung für die Städteregion heraus genommen. Herzogenrath sei dann ab dem 01.01.2014 selbst für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig.

 

Der Bürgermeister stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beauftragt die Verwaltung, gegenüber der StädteRegion Aachen als Träger des Rettungsdienstes zu erklären, dass die Stadt Her-zogenrath als Träger einer Rettungswache zum 01.01.2014 rettungsdienstliche Aufgaben nach § 9 Abs. 1 RettG NRW wahrnimmt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              44

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0