24.06.2008 - 5 Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgerme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem TOP gibt Herr Bürgermeister von die Driesch die Leitung der Sitzung an die stellv. Vorsitzende, Frau Sobczyk, ab und verlässt den Ratsaal.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen wird nachfolgender Beschluss einstimmig gefasst:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Herzogenrath am 24.02.2008 wurde gem. § 46 b i. V. m. § 40 Kommunalwahlgesetz durch den Wahlprüfungsausschuss vorgeprüft.

Einsprüche gegen das Wahlergebnis lagen nicht vor. Die Prüfung von Amts wegen gem. § 40 Abs. 1Buchstaben. a – c Kommunalwahlgesetz ergab ebenfalls keine Beanstandungen.

 

Der Stadtrat erklärt deshalb die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Herzogenrath vom 24.02.2008 gem. § 46 b i. V. m. § 40 Abs. 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              43

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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