08.11.2007 - 3 Jahresberichte der Verbraucherberatungsstelle A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Simons begrüßt Herrn Alagün und Herrn Schäfermeier von der Verbraucherberatungsstelle Alsdorf und bedankt sich für ihre Bereitschaft im Ausschuss über alternative Wohnformen zu referieren.

Der Vortrag ist als Handout der Niederschrift beigefügt. Ergänzend  wird auf die Wegweiser zu häuslichen Hilfen verwiesen, die unter www.vz-nrw.de oder über die Verbraucherzentrale angefordert werden können.

 

Herr von den Driesch bedankt sich bei den Herren der Verbraucherzentrale und nutzt die Gelegenheit auf die Veranstaltung der ROda SEnioren am 15.11.2007 in der Bücherei hinzuweisen, die ebenfalls in Kooperation mit der Verbraucherzentrale durchgeführt werde. Darüber hinaus plane die Verwaltung im kommenden Jahr eine Veranstaltungsreihe zu barrierefreiem Wohnen, welche sich mit der ersten Veranstaltung „Barrierefreies Wohnen im Neubau“ insbesondere an Architekten und Handwerker richte.

 

Herr Prast führt aus, dass er aus persönlicher Erfahrung heraus die Arbeit der Verbraucherberatung nur positiv heraus stellen könne. Sie sei sehr fundiert und umfangreich.

 

Frau Fink bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen. Ihr besonderes Interesse liege bei der Thematik des Quartierswohnen. Anderswo sei Quartierswohnen sehr hoch angesiedelt. Sie erkundigt sich, ob die Konzepte der Verbraucherzentrale hauptamtliche Fachkräfte vorsähen oder nur ehrenamtlich Tätige.

Darüber hinaus interessiere sie wie der Aufbau, auch kostenmäßig, eingeschätzt werde und ob ein Anstoß von außen erforderlich sei oder die Initiative vom Quartier ausgehe.

 

Herr Schäfermeier erläutert, dass hauptamtliche Mitarbeiter angedacht seien, dass darüber hinaus aber die Mitarbeit der Bewohner auf ehrenamtlicher Basis unerlässlich sei.

Hinsichtlich des Aufbau müsse die vorherrschende Struktur durchleuchtet werden, wobei im Kreis Aachen eher ländliche Struktur vorherrsche.

Ohne Anstoß von außen sei ein Quartierswohnen nicht zu entwickeln.

 

Herr G. Prast erkundigt sich, wie groß ein gemeinschaftliches Wohnprojekt sein müsse, damit es sich trägt.

 

Hierzu führt Herr Algün aus, dass es verschiedene Modelle gebe. Denkbar seien Modelle ab 6 – 8 Personen bis hin zu 20 – 30 Personen. In Aachen zum Beispiel gebe es das Projekt „Stadthaus statt Haus“.

 

Herr Gazka zeigt sich erstaunt, dass heute noch Neubaugebiete geplant würden, die nicht automatisch Barrierefreiheit vorsähen, zumal dies weitestgehend kostenneutral zu realisieren sei. Er stelle daher den Antrag, dass dies zukünftig bei der Erschließung von Neubaugebieten Berücksichtigung finde.

 

Herr von den Driesch weist darauf hin, dass bereits ein Beschluss existiere. Die erforderliche Aufklärungsarbeit werde gerne geleistet. In diese Richtung ziele ja auch die erwähnte Veranstaltungsreihe.

 

Herr Schäfermeier gibt zu Bedenken, dass das Hauptaugenmerk auf die Sanierung von Bestandswohnungen gerichtet werden sollte.

 

Herr Sanders erkundigt sich, wie die Erfahrungswerte zur Auslastung von Betreutem Wohnen seien und wie die Funktionalität sei, wenn kein direkter Anschluss an eine Einrichtung gewährleistet sei.

Er gibt zu bedenken, dass bei Wohngemeinschaften keine Bindung an das Heimgesetz vorliege. Früher habe es sogenannte Pflegenester mit bis zu 6 Personen gegeben, die aber mit Einführung des Pflegegesetzes abgeschafft worden seien.

 

Herr Alagün erläutert, dass normale Angebote durchaus Zulauf hätten und belegt seien, wohingegen hotelartige, teure Angebote teils Leerstand zu verzeichnen hätten.

Bevorzugt seien i.d.R. an Einrichtungen angeschlossene Betreute Wohnungen.

Hinsichtlich der geäußerten Befürchtungen bleibe das neue Heimgesetz abzuwarten. Seine Erfahrungen seien bislang recht positiv, aber eine gewisse Problematik sei sicherlich nicht von der Hand zu weisen.

 

Eine weitere Wortmeldung von Herrn Sanders wird von Herrn von den Driesch mit der Bitte um Verständnis, dass er als Besucher nicht aktiv in die Diskussionen einwirken dürfe, zurück gewiesen.

 

Zu dem Aspekt der Kontrolle merkt Frau Fink an, dass dies auch im häuslichen Bereich nicht unproblematisch sei.

 

Herr Alagün führt ergänzend aus, dass lt. Pflegeversicherungsgesetz im häuslichen Bereich Qualitätsbesuche vorgesehen seien (halbjährlich Stufe I und II, vierteljährlich Stufe III).

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass Herr Simons sich bei den Referenten für ihre Ausführungen bedankt und zum nächsten Tagesordnungspunkt überleitet.

 

 

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Abstimmungsergebnis

             

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Anlagen