08.11.2007 - 9 Kostenentwicklung im SGB II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Datum:
- Do., 08.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zum besseren Verständnis führt Herr von den Driesch aus, dass deutschlandweit gesehen die ARGE Kreis Aachen relativ gut unterwegs sei. Der Knackpunkt sei flächendeckend der kommunale Anteil, welcher in der Kostenübernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizkosten liege.
Der Widerspruch liege grds. darin, dass die Arbeitslosenzahlen runter gingen, aber die Kosten der Unterkunft und Heizkosten stiegen.
Ein Grund liege sicherlich an dem natürlichen Anstieg der Preise. Ein zweiter sei auch in der Bundesgesetzgebung gegeben, nach der bspw. inzwischen die unter 25-jährigen der Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern angehörten. Dies habe teilweise zur Folge, dass zwar die Bedarfsgemeinschaften sinken, aber nicht die Personenzahlen und teilweise die Eltern dadurch mit in die Hilfegewährung rutschen und somit die Kosten der Unterkunft und Heizkosten für alle Personen zu zahlen seien.
Der dritte, wohl wesentlichste, Punkt sei aber in den Ausgleichzahlungen des Landes zu finden. Zugegebenermaßen liege die Schuld hier aber nicht beim Land, sondern in der eigenen kommunalen Familie.
Bislang seinen lediglich die Belastungen aufgrund der HARTZ IV – Gesetzgebung in die Ausgleichszahlungen eingeflossen. Davon habe der urbanisierte Raum profitiert, da die aus Hartz IV resultierenden Entlastungen, die in kreisfreien Städten bzw. größeren Städten sicherlich spürbar seien, keine Beachtung fanden. Hiergegen hätten die ländlichen Kommunen und Landkreise über die kommunalen Spitzenverbände zurecht interveniert, da sie Mehrbelastungen zu Schultern hätten, die sie zu BSHG-Zeiten nicht kannten.
Das Land habe darauf recht offen reagiert und sich bereit erklärt Abhilfe zu schaffen.
Dem Ausführungsgesetz zum SGB II sollte daher eine Liste beigefügt werden, die die Be- und Entlastungen erfasst und auch die Ausgleichszahlungen ausweise.
Die Kommunalen Spitzenverbände hätten daher den Auftrag bekommen, in Abstimmung mit den kreisfreien Städten und Kreisen, die Zahlen zu erheben und weiter zu leiten. Die so ermittelten Zahlen seien ohne Gegenprüfung in die Liste eingeflossen und Grundlage für die Ausgleichszahlungen gewesen.
Der Kreis Aachen zweifele die Richtigkeit des Datenmaterials an. Eine politische Intervention habe wenig Aussicht auf Erfolg, da der Kreis Aachen, als weitestgehend urbanisierter Raum, zu den wenigen gehöre, die nicht von der Neuregelung profitieren und somit auf wenig Unterstützung zu hoffen sei. Ein Widerspruchsverfahren sei aber eingeleitet.
Herr Prast bittet den 2. Satz des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
„Er beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse im Sinne des Beschlusses des Kreistages an die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, den Mitgliedern des Bundes- und des Landtages aus dem Kreis Aachen sowie dem Landkreistag zuzuleiten.“
Frau Fink merkt an, dass es von Vorteil gewesen wäre, wenn die Erläuterungen in schriftlicher Form vorgelegen hätten.
De facto handle es sich um eine Art Resolution und eine solche wollte man eigentlich nicht mehr.
Grds. jedoch stimme sie dem geänderten Beschlussvorschlag zu.
Beschluss
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass dem geänderten Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt den im Vorfeld der Sitzung übersandten Bericht „Analyse der Kostenentwicklung im SGB II“ zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse im Sinne des Beschlusses des Kreistages an die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, den Mitgliedern des Bundes- und des Landtages aus dem Kreis Aachen sowie dem Landkreistag zuzuleiten.“
einstimmig zugestimmt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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470,1 kB
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