19.11.2013 - 11 Bebauungsplan I/54 "Alsdorfer Straße" Hier: 1. ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Billmann kritisiert, dass erst gestern bekannt geworden sei, dass der Baum größer sei als bisher angenommen. Er ist der Ansicht, dass die Planung den neuen Umständen angepasst werden müsse. Der Architekt sei gut beraten, die Vorgaben der Stadt anzunehmen.

 

Herr Dr. Fleckenstein zeigt sich verärgert darüber, dass die Verwaltung heute eine andere Planung vorlege, als vorher besprochen worden sei. Außerdem solle die Zuwegung von der Geilenkirchener Straße und nicht von der Alsdorfer Straße aus erfolgen. Mit der heute vorgelegten Planung werde das Ziel des Bebauungsplanes, den Grünbereich hier erhalten zu wollen, aufgegeben. Insgesamt sei der vorgelegte Beschlussvorschlag in der vorgelegten Form nicht hinnehmbar. Ihm sei bewusst, dass die Zeit dränge.

Er beantragt, zu beschließen, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Planer die Variante 1 mit Berücksichtigung des neuen Umfanges des Baumes und der Zuwegung von der Geilenkirchener Straße aus erarbeiten und vorlegen solle. Nur dann sei er bereit, in einer Sondersitzung das weitere Verfahren zu beschließen.

 

Herr Becker gibt Herrn Dr. Fleckenstein in fast allen Punkten seiner Argumentation Recht. Allerdings habe der Architekt die Erschließung von der Alsdorfer Straße sowie die Anbindung der Tiefgarage von der Alsdorfer Straße bereits in seiner letzten Planung vorgesehen, diese jedoch in seiner Zeichnung nicht erkennbar genug dargestellt. Er bemängelt ebenfalls, dass die heute der Sitzungsvorlage beigefügten Pläne nicht den besprochenen Plänen entsprechen und auch er diesen nicht zustimmen werde.

 

Herr Billmann trägt seine Bedenken vor, dass die zusätzlichen Verkehre nicht zulasten der Geilenkirchener Straße gehen sollten, da diese bereits erheblich mit Verkehr belastet sei. Er fragt sich darüber hinaus, ob den an der Alsdorfer Straße wohnenden Anliegern klar sei, dass hier eine zusätzliche Straße vorgesehen sei. Er betont, dass eine Bürgerversammlung zur Vorstellung der Pläne wichtig sei.

 

Herr Moschel stimmt seinen Vorrednern zu und merkt an, dass auf mehrmalige Nachfragen beim mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragten Planer, dieser die Erschließung von der Geilenkirchener Straße zugesagt habe. Dem zeitlichen Verschieben eines Beschlusses stimme er zu.

 

Herr Becker weist darauf hin, dass es sich hier im Wesentlichen um die Entwicklung von zwei Grundstücken handele. Grundsätzlich solle die Erschließung über die Geilenkirchener Straße erfolgen, während das Parken über die Alsdorfer Straße abgewickelt werden könne. Von großer Bedeutung sei, dass sich das Vorhaben in die vorhandene Landschaft einfüge. Die Verwaltung kritisiert er dahingehend, dass sie mit der Sitzungsvorlage der Politik eine Planung „unterjubeln“ wolle, die so nicht abgesprochen sei.

 

Herr Migenda bestätigt, dass die vorgelegte Sitzungsvorlage in ihren Inhalten nicht identisch mit der letzten vorgestellten und besprochenen Planung sei. Das Dilemma jedoch sei, dass   - zeitgleich zur Bearbeitung der Sitzungsunterlagen - der Investor eine neue Planung, nun mit Erschließung von der Alsdorfer Straße, eingereicht habe. Da der Investor einen Rechtsanspruch auf die Erschließung von der Alsdorfer Straße habe, habe die Verwaltung diese neuen Überlegungen aufgenommen und in die aktuelle Planung eingearbeitet.

Die Verwaltung könne an der 1. Variante nicht mehr festhalten, da sie nach dem Neu-Vermessen des Baumes heute nicht mehr realisierbar sei. Sollte an dieser Variante festgehalten werden, müsse damit gerechnet werden, dass der Investor gegen den Bebauungsplan klagen werde. Sollte der Bebauungsplan dann in diesem Verfahren als nichtig gekippt werde, würde § 34 BauGB wieder als planungsrechtliche Grundlage gelten. Zu befürchten sei dann, dass der Investor hier eine ähnlich massive Bebauung wie die an der Geilenkirchener Straße errichten werde. Er empfiehlt daher eindringlich, die heute von der Verwaltung vorgelegte, deutlich abgespeckte Variante, mit der sich der Investor ebenfalls einverstanden erklärt habe, zu beschließen und das Bebauungsplan-Verfahren somit weiterzuführen.

 

Herr Becker ist der Meinung, dass miteinander eine Lösung gefunden werden müsse; der heutige Vorschlag sei völlig neu und nicht abgesprochen. Darüber hinaus hätte der Investor an der heutigen Sitzung und Diskussion teilnehmen und seine Planung erläutern müssen. Zur Zeit habe er den Eindruck, dass der Investor sich nicht um gute Inhalte im vorliegenden Bebauungsplan bemühe, sondern es darauf absehe, den Bebauungsplan zu kippen, um dann nach § 34 BauGB nach seinen Vorstellungen bauen zu können.

 

Herr Migenda betont, dass Politik und Verwaltung auch hier gemeinsam an einem Strang ziehen können, um so dem Wunsch nach einer möglichst optimalen Planung nachzukommen. Die Rahmenbedingungen seien zwar gegenüber der letzten Diskussion verändert, jedoch weise er nochmals deutlich darauf hin, dass er damit rechne, dass der Investor gegen einen Bebauungsplan, der die alte, heute jedoch nicht mehr umsetzbare Variante 1 vorsehe, klagen werde. Er gibt auch zu Bedenken, dass sich die Erschließung von der Geilenkirchener Straße her als problematisch erweisen könne, da die Verkehre dann über den Innenbereich zur neuen Bebauung geführt werden und dies eine neue Belastung für die angrenzende Wohnbebauung bedeuten könne. Ihm sei klar, dass beide Varianten mit deutlichen Nachteilen versehen seien, heute jedoch eine Entscheidung gefasst werden müsse, damit das weitere Verfahren weitergeführt werden könne.

 

Herr Dr. Fleckenstein trägt nochmals ausführlich vor, dass gewünscht gewesen sei, dass die Verwaltung die Politik über die Änderung am Bebauungsplan informiert hätte. Ob der Investor klagen werde, wisse man heute nicht; auch nicht, wie das Klageverfahren dann ausginge. Er ist der Meinung, dass auch eine kleinere Bebauung möglich sei, um den Baum zu schützten. Er errwarte für die nächste Sitzung einen geänderten Beschlussvorschlag, der der zuvor vorgelegten, städtebaulichen Variante 1 entspreche.

 

Herr Mingers weist deutlich darauf hin, dass bei Beschluss der ehemaligen Variante 1, die heute so nicht mehr umgesetzt werden könne, das Risiko bestehe, dass eine Verhinderungsplanung unterstellt werde. Es sei sehr bedauerlich, dass dem öffentlich bestellten Vermesser dieser Messfehler passiert sei. Die heute vorgelegte Planung reagiere auf die neue städtebauliche Situation, die zum einen die Vorstellungen des Investors berücksichtige, aber auch dafür Sorge trage, dass ein verlässlicher Bebauungsplan entwickelt werden könne.

 

Herr Billmann ist der Ansicht, dass der Politik nicht unterstellt werden könne, dass sie eine Verhinderungsplanung durchführen wolle.

 

Auch Herr Moschel trägt vor, dass seine Fraktion dieser Planung nicht zugestimmt habe und er sich von der Verwaltung getäuscht fühle. Eine Erschließung von der Alsdorfer Straße aus sei nie gewünscht gewesen. Er werde dem heute vorgelegten Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Ameis teilt die Meinung, dass Variante 1 beschlossen worden sei und so umgesetzt werden solle. Mit der Vermessung der Baumgröße gebe es heute eine neue Situation, der Investor hätte an der heutigen Sitzung teilnehmen und seine Planung erläutern müssen.

 

Herr Jaroniak hätte sich die heute von der Verwaltung gegebenen Informationen vorher gewünscht, er spricht sich dafür aus, eine Bürgerversammlung auf Basis der ersten  städtebaulichen Variante 1 durchzuführen.

 

Herr Mingers betont nochmals, dass mit Variante 1 eine Variante in der Bürgerversammlung vorgestellt werden würde, von der man heute bereits wisse, dass sie nicht umsetzbar sei.

 

Herr Dr. Hahn stellt fest, dass alle Fraktionen weiteren Beratungsbedarf haben, so dass ein Beschluss heute nicht möglich sei. Er schlägt daher vor, eine Sondersitzung des Umwelt- und Planungsausschusses durchzuführen.

 

Nach weiterer Diskussion sagt Herr Migenda zu, eine überarbeitete Variante 1 den Fraktionen zuzuschicken.

 

Herr Gronowski fasst zusammen, dass die Verwaltung den Fraktionen die Überarbeitung der Variante 1 zusenden werde, um eine interfraktionelle Absprache für ein einvernehmliches Stimmungsbild durchzuführen. Danach soll in einer Sondersitzung hierüber erneut beraten und beschlossen werden.

 

Dem wird nicht widersprochen.

 

Im Anschluss an die Sitzung wird die Sondersitzung auf den 17.12.2013, 17.00 Uhr, festgelegt.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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